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Vorsicht vor Skimming-Fällen

Basel/BS. In den vergangenen Tagen erstatteten wiederum mehrere Personen Strafanzeige mit der Begründung, wonach illegale Bargeldbezüge vorgenommen und ihren Konten belastet wurden.

Die Geschädigten hatten zuvor Bargeld bei einem Bankautomaten bezogen oder die Bankkarte für das Bezahlen von Waren oder Dienstleistungen eingesetzt. In nicht wenigen Fällen lösten die Geschädigten im Bahnhof ein Zugsbillett an einem Automaten, wo ihre Daten widerrechtlich erhoben und somit «geskimmt» wurden.

«Skimming» ist das illegale Beschaffen von Bankkartendaten, indem einerseits die Daten auf dem Magnetstreifen der Karte ausgelesen werden, andererseits mit einer installierten Minikamera (welche häufig um das Tastaturfeld bzw. an der Sichtblende angebracht ist) das Eintippen des PIN-Codes ausgespäht wird. Mit diesen Datenund PIN-Informationen ist die Täterschaft in der Lage, so genannte Kartenrohlinge („White-Plastic“) herzustellen, mit denen Bargeldbezüge getätigt werden können. Da die Originalkarte im Besitz des Eigentümers verbleibt, bemerkt dieser in der Regel erst bei der Kontrolle der Kontoauszüge oder bei einer allfälligen Kontoüberziehung die Straftat.

Die Staatsanwaltschaft möchte im Zusammenhang mit dieser Deliktsmasche raten, das Eintippen des PIN-Codes konsequent – und nicht nur bei Geldautomaten – abzudecken. Weiterhin sollte man beim geringsten Verdacht auf eine Manipulation den Vorgang abbrechen, bzw. erst gar nicht durchführen.

Basel-StadtBasel-Stadt / 27.04.2011 - 16:13:44