Vorprüfung der Statuten durch den Kanton
Die Statuten zum Gemeinde- zweckverband Sportstätten wurden dem Generalsekretariat des Departements für Inneres und Volkswirtschaft unterbreitet.
Eine Genehmigung der Statuten muss durch den Regierungsrat erfolgen. Die Vorprüfung hat nun ergeben, dass man auf gutem Weg ist.
Die Vorprüfung beim Departement für Inneres und Volkswirtschaft ist erfolgt. Obwohl keine Garantien über eine Genehmigung durch den Regierungsrat abgegeben werden können, erhöht eine solche Vorprüfung die Chancen für eine Genehmigung. Es wurde mitgeteilt, dass man sich auf einem guten Weg befindet.
Der Weg führt über die Vernehmlassung bei den Oberthurgauer Gemeinden, in welcher eine grundsätzliche Haltung zum Zweckverband abgefragt wird. In dieser laufenden Phase wird eine Solidarität zur Gründung des Verbandes innerhalb der beteiligten 18 Gemeinden gesucht.
Zu jetzigen Zeitpunkt geht es aber noch nicht um eine Zusage zum Kauf des Eissportzentrums EZO in Romanshorn. Angestrebt wird lediglich eine positive Haltung zur Gründung eines Zweckverbands für Sportstätten, welche in der Region Oberthurgau bestehen oder geplant sind.
Das erste mögliche Projekt des Zweckverbandes könnte die Übernahme des EZO sein. Als weiteres Projekt wäre ein Hallenbad in Amriswil zu nennen. Gemeinden, welche Mitglied des Zweckverbands sind, können individuell entscheiden, an welchen Sportstätten sie sich konkret beteiligen wollen. Die Mitgliedschaft bildet aber eine erste Stufe und erwirkt damit eine Sockelfinanzierung von 10% der Kosten.



























