Vorarbeiten zur Sanierung der «Guyerbauten» eingeleitet
Kreuzlingen/TG. Der Regierungsrat erteilt erste Aufträge für die Sanierung der «Guyerbauten» an der Pädagogischen Maturitätsschule.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau beauftragt das Hochbauamt, für die im Jahre 1972 erstellten Erweiterungsbauten des damaligen Seminars Kreuzlingen, die sogenannten Guyerbauten, die Planung für die
Sanierung einzuleiten. Zuerst ist eine Bestandesanalyse zu erarbeiten und anschliessend eine Machbarkeitsstudie. Die Kosten für diese Arbeiten werden auf 200 000 Franken veranschlagt.
Die Erweiterungsbauten des ehemaligen Seminars und heutigen Pädagogischen Maturitätsschule (PMS) Kreuzlingen der Architekten Rudolf und Esther Guyer wurden Anfang der 70-er Jahre als autonomer
Gebäudekomplex erbaut. Sie bestehen aus drei Gebäudekörpern aus erdfarbenem Beton, die um einen zentralen Platz stehen. Diese als Guyerbauten bezeichnete Anlage wird heute sowohl von der PMS wie auch
von der Pädagogischen Hochschule (PHTG) genutzt. Die Anlage umfasst den Naturwissenschaftstrakt, den Aulatrakt mit der grossen Aula und den Unterrichtsräumen für den musischen Unterricht sowie den Sporttrakt mit Doppelhalle, Einfachhalle und einem Hallenbad. Eine umfassende Sanierung steht seit einigen Jahren an.
Damit im Jahr 2011 mit der Gesamtsanierung begonnen werden kann, bedarf es vorgängig einer Planung, die bereits im laufenden Jahr an die Hand genommen werden muss. Insbesondere bedingt die vorgesehene Sanierung mit Minergie-Standard intensive Abklärungen. Zudem wird das Departement für Erziehung und Kultur beauftragt abzuklären, ob beziehungsweise mit welchem Angebot das Hallenbad weiter bestehen muss und welche Alternativen zur Verfügung stehen.
13 660 Franken für die Ankurbelung des Tourismus
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau gewährt Thurgau Tourismus einen ausserordentlichen Beitrag von 13 660 Franken. Dieser Betrag wird zugunsten des Impulsprogramms von Schweiz Tourismus verwendet und soll einen Beitrag dazu leisten, die Probleme für den Schweizer Tourismus infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise zu mildern.
Schweiz Tourismus reichte anfangs dieses Jahres beim Bund ein Gesuch ein für die Finanzierung eines Impulsprogramms der Tourismusbranche. Das eidgenössische Parlament bewilligte darauf einen Kredit von 12 Millionen Franken unter der Bedingung, dass die Tourismusbranche weitere 3 Millionen Franken aufbringt. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen konkrete Angebote in den Schwerpunktmärkten Schweiz, Deutschland, Frankreich und Italien gefördert werden. Die Angebote werden in Zusammenarbeit mit den Tourismusdestinationen im Rahmen eines Wettbewerbs zusammengestellt. Thurgau Tourismus wird alles daran setzen, dass auch der Thurgau mit mindestens einem unter den geplanten 80 Angeboten vertreten sein wird. Die Kampagne wird nach Ansicht des Regierungsrates darüber hinaus allgemein positive Impulse für Ferien in der Schweiz und damit auch im Thurgau auslösen.
Von der Region Ostschweiz wird für diese Aktion ein Beitrag von 75 000 Franken erwartet. Da Ostschweiz Tourismus selbst über keine freien Mittel in dieser Grössenordnung verfügt, wird der Beitrag aufgrund der
Übernachtungszahlen auf die acht Ostschweizer Destinationen aufgeteilt. Für Thurgau Tourismus ergibt sich daraus eine Kostenbeteiligung von 13 660 Franken. Gestützt auf das Gesetz über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit und zur Standortförderung stellt der Regierungsrat Thurgau Tourismus diesen Betrag zur Verfügung. Er erachtet das Impulsprogramm von Schweiz Tourismus als zweckmässige und rasch wirksame Massnahme, um den Rückgang der Übernachtungszahlen abzuschwächen und die Tourismusbranche für die Krise zu stärken.
Weitere Meldungen:
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau stimmt dem Vorentwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (bedingter Rückzug einer Volksinitiative im Fall eines indirekten Gegenvorschlags) zu. Dies teilt er in seiner Vernehmlassungsantwort aufgrund einer parlamentarischen Initiative der Staatspolitischen Kommission des Ständerats mit. Die Vorlage will ermöglichen, dass
Initianten eine Volksinitiative bedingt zurückziehen können, falls ein indirekter Gegenvorschlag vorliegt. Scheitert dieser indirekte Gegenvorschlag in einer allfälligen Referendumsabstimmung, dann soll die
Volksinitiative doch noch zur Abstimmung gelangen. Dadurch soll vermieden werden, dass Initianten in Ungewissheit über das Schicksal des indirekten Gegenvorschlags über den Rückzug ihrer Initiative entscheiden müssen.
Der Regierungsrat hat beschlossen, das Gebäude «Kloster Ost», den ehemaligen Werktrakt, an der Pädagogischen Maturitätsschule (PMS) in Kreuzlingen für insgesamt 2,56 Millionen Franken umzubauen und zu sanieren. Statt einer ursprünglich vorgesehenen einfachen Umnutzung wird das Gebäude nun umfassend saniert und umgebaut. Dabei kommt auch der Minergie-Umbaustandard zur Anwendung. Für das Bauvorhaben ist im Nachtragskreditverfahren die Erhöhung des Bauinvestitionskredits 2009 um 1,66 Millionen Franken notwendig.



























