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Vom Mordvorwurf freigesprochen

Bischofszell/TG. Die Angeklagten im Tötungsdelikt von Buhwil wurden vom Mordvorwurf freigesprochen. Ins Gefängnis müssen sie trotzdem.

Elf Jahre nach der Tötung eines damals 27-Jährigen in Buhwil TG sind zwei 33 und 36 Jahre alte, wegen Mord und Beihilfe Angeklagte frei gesprochen worden. Wegen anderer Delikte müssen sie für sechs und neun Jahre hinter Gitter.

Das Bezirksgerich Bischofszell sah es als erwiesen an, dass beide Männer zur Tatzeit am Tatort waren. Es bleibe aber unklar, wer von beiden den gemeinsamen Freund erschossen habe, erklärte der Gerichtspräsident am Freitag bei der Urteilsverkündung.

Es bestehe zwar eine markant höhere Wahrscheinlichkeit, dass der 36-Jährige geschossen habe, so der Richter, jedoch keine Sicherheit. Wenn die Täterschaft nicht dem einen oder dem anderen zugewiesen werden kann, sei auch keine Mittäterschaft möglich.

Indizienkette nicht lückenlos
Der Staatsanwalt hatte wegen besonderen Schwere der Schuld für beide Angeklagte 19 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Der Jüngere sitzt seit 2003, der Ältere seit 2004 in Untersuchungs- beziehungsweise Sicherungshaft. Diese Zeit wird auf die neue Strafe angerechnet.

Weil die direkten Beweise für die Tatausführung fehlen, brauche es eine lückenlose Indizienkette, so das Gericht. Dies sei jedoch nicht der Fall. Die Anklage hatte sich auf Angaben des 33-Jährigen zum Tathergang am 8. Februar 1997 gestützt.

Er hatte zugegeben, am Tatort gewesen zu sein. Auf einer dort gefunden Zigarette konnten seine DNA-Spuren nachgewiesen werden. Nach seiner Schilderung, habe er den Älteren und das spätere Opfer zufällig getroffen. Gemeinsam seien sie zum Schützenhaus Buhwil gefahren, weil der 36-Jährige dort eine Verabredung hatte.

Dort habe dieser das Opfer mit drei Kopfschüssen getötet. Der ältere Angeklagte hatte stets jede Tatbeteiligung geleugnet. Der Anwalt des jüngeren hatte geltend gemacht, dass die blosse Anwesenheit am Tatort seinen Mandanten nicht zum Mittäter mache.

Falsches Alibi verschafft
Das Gericht wertete die Aussagen des 33-Jährigen als glaubhafter als diejenigen des 36-Jährigen. Dieser habe seine Erklärungen stets angepasst, neue Versionen vorgelegt und versucht falsche Fährten zu legen. Besonders schwerwiegend sei, dass er sich durch die Ehefrau ein falsches Alibi verschafft habe.

Das einzige schwere Indiz, das den Jüngeren belastet, ist die DNA-Spur. Ein erkennbares Motiv fehlt. Der Ältere dagegen hat nach Ansicht des Gerichts ein mittelschweres Motiv. Der Getötete hatte drei Lebensversicherungen zu seinen Gunsten in Höhe von 145 000 Franken.

Schuld bei anderen Vorwürfen erwiesen
Verurteilt wurde der 36-Jährigen nun zu neun Jahren Freiheitstrafe unter anderem wegen Nötigung, Gefährdung des Lebens, Anstiftung zu Nötigung und zu Mord in mehreren Fällen. Er hat Auftragsmörder für das spätere Opfer, seinen Vater und für seinen Schwiegervater gesucht.

Ebenso sah das Gericht die Schuld des 33-Jährigen in den Anklagepunkten Diebstahl, Raub, Nötigung, Ausweisfälschung, unerlaubtes Waffentragen und Hausfriedensbruch als erwiesen an. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

ThurgauThurgau / 08.02.2008 - 18:48:00