Voller Teuerungsausgleich und halber Stufenanstieg
Die Besoldungsgrund- lagen 2009 der Evange- lischen Landeskirche sehen den vollen Teuerungsaus- gleich für alle MitarbeiterInnen und einen halben Erfahrungs- anstieg von einem Prozent vor.
Für das Jahr 2009 hat der Evangelische Kirchenrat des Kantons Thurgau einen Lohnbeschluss gefasst, der den vollen Ausgleich der Teuerung (+2.9 Prozent) bis zum Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von Ende August 2008 bringt. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich noch im Stufenanstieg ihrer Lohnklasse befinden, hat der Kirchenrat einen halbierten Anstieg von einem Prozent beschlossen.
Der Anstieg des Landesindex der Konsumentenpreise betrug Ende August 2008 im Vergleich zum Vorjahr 3.3 Punkte, was einen prozentualen Lohnanstieg von 2.9 Prozent ausmacht. Vor einem Jahr hatte sich der Kirchenrat dafür entschieden, für seinen Lohnentscheid in Zukunft den Indexstand von Ende August des Vorjahres heranzuziehen, weil damit die Budgetierung der Landeskirche zu einem früheren Zeitpunkt ermöglicht wird. Zuvor hatte die Landeskirche jeweils auf den November-Index abgestellt. Wie beim Thurgauer Staatspersonal beträgt die Familienzulage Fr. 225.- pro Monat. Gemäss Bundesgesetz liegt die Kinder- und Ausbildungszulage bei Fr. 200.- bzw. Fr. 250.-. Auf eine Familienzulage hat nur Anspruch, wer auch Kinder- oder Ausbildungszulagen erhält.
Verbindlich für Pfarrer und gewählte Diakone Der Lohnbeschluss des Kirchenrates gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeskirche, für die Pfarrerinnen und Pfarrer in den Kirchgemeinden und für die gewählten Diakoninnen und Diakone in den Kirchgemeinden. Empfehlenden Charakter hat er für die sozial-diakonischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kirchgemeinden und für die Katechetinnen und Katecheten, die den Religionsunterricht an den Schulen erteilen.



























