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Volkszählungs- verordnung in einigen Punkten kritisiert

Der Regierungsrat ist nicht mit allen Bestimmungen der neuen Volkszählungsverordnung einverstanden und reduziert die Strassenverkehrsabgaben für emissionsarme Fahrzeuge um 50 Prozent.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau bringt zum Verordnungsentwurf über die eidgenössische Volkszählung zu einigen Bestimmungen Vorbehalte an. Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anträge und Anregungen könne er sich mit dem Entwurf im Grundsatz aber einverstanden erklären, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des eidgenössischen Departements des Innern.

Im Juni 2007 hat das Bundesparlament das Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung verabschiedet. Es führt ein neues Statistiksystem ein, das sich ab 2010 in erster Linie auf die Nutzung der bestehenden Personenregister sowie des Gebäude- und Wohnungsregisters stützt. Die Nutzung dieser Register wird durch Stichprobenerhebungen bei der Bevölkerung ergänzt. Der nun vorgelegte Verordnungsentwurf beschreibt die Statistiken, die im Rahmen der neuen Volkszählung zukünftig produziert werden und regelt die Ausführung der vorgesehenen Erhebungen. Nebst der Nutzung der amtlichen Personenregister sieht das neue System eine jährliche Strukturerhebung bei 200 000 Personen, sich in einem Fünfjahreszyklus wiederholende thematische Erhebungen und eine kleine Erhebung zu einem aktuellen Thema vor. Die neuen Bestimmungen legen ebenfalls fest, wie die Kantone den Stichprobenumfang vergrössern können, um Resultate mit grösserer räumlicher Auflösung für ihr Gebiet zu erhalten.

Der Regierungsrat kritisiert, dass die Stichprobenerhebung mit 200’000 Personen für die Bedürfnisse der Kantone zu klein sei. Kleinräumige Aussagen könnten damit nur noch beschränkt gemacht werden. Konkret bedeute das für den Kanton Thurgau, dass nur noch für die Gemeinden Frauenfeld und Kreuzlingen Ergebnisse auf Gemeindeebene vorliegen werden. Durch ein Zusammenlegen von Daten aus Strukturerhebungen über drei oder fünf Jahre liesse sich die regionale Tiefenschärfe zwar verbessern, aber selbst mit dieser Methode lägen für rund drei Viertel der Thurgauer Gemeinden keine Ergebnisse auf Gemeindeebene vor.

Im Weiteren ist für den Regierungsrat nicht nachvollziehbar, weshalb bei einer eidgenössischen Erhebung, die vollständig durch den Bund abgewickelt wird, die Kantone für die Einhaltung der Auskunftspflicht zuständig sein sollen und das kantonale Verfahrensrecht zur Anwendung kommen soll.

Und schliesslich fordert er, dass es auch für die Kantone möglich sein sollte, für spezifische statistische Fragestellungen einzelne Erhebungen mittels der neuen AHV-Versichertennummer zu verknüpfen. Damit werde vermieden, dass einzelne Kantone eigene Erhebungen mit entsprechender Belastung der befragten Personen durchführen müssten. Zudem finanzierten die Kantone die aufgestockten Stichproben mit, so dass ihnen auch ähnlich umfassende Nutzungsrechte wie dem Bundesamt für Statistik eingeräumt werden sollten.

Emissionsarme Fahrzeuge: Halbierung der Strassenverkehrsabgaben
Im Kanton Thurgau profitieren emissionsarme Fahrzeuge der Kategorie A ab Januar 2009 von einer Reduktion der Strassenverkehrsabgaben um 50 Prozent. Mit einer Verordnungsänderung hat der Regierungsrat die bereits im Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben enthaltene Bestimmung umgesetzt. Die Reduktion gilt jeweils für maximal vier Jahre.

Bemessungsgrundlage für die Reduktion der Verkehrsabgaben ist die Energieetikette. Seit März 2003 muss die Energieetikette für Personenwagen bei jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht sein. Die Etikette ermöglicht den Konsumenten, den Treibstoffverbrauch und die Menge der CO2-Emissionen bewusst beim Kaufentscheid einzubeziehen. Die Energieetikette ist auf eine kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz neuer Fahrzeuge ausgerichtet und wird vom Bundesamt für Energie alle zwei Jahre den aktuellen Verhältnissen angepasst. Die Energieetikette bildet die Grundlage für eine umfassendere Umweltetikette, die derzeit vom Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen ausgearbeitet und ab 2010 eingesetzt wird.

Bereits im November 2007 hatte sich die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) für die Erhebung der Motorfahrzeugsteuern nach ökologischen Kriterien ausgesprochen. Auch die Vereinigung der Strassenverkehrsämter verspricht sich eine Lenkungswirkung von einem Rabatt in der Grössenordnung von 50 bis 100 Prozent. In einer Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss (Motion Wälti) hatte die Regierung bereits angekündigt, nach der Einführung der Umweltetikette eine Gesetzesänderung mit einer möglichen Bonus/Malus-Ausprägung anzustreben.

Die Steuerreduktion von 50 Prozent für Fahrzeuge mit Energieetikette A wird im Jahr der Inverkehrssetzung sowie in den drei Folgejahren gewährt. Von den insgesamt 136 044 Personenwagen im Kanton Thurgau werden im Jahr 2009 rund 5400 Fahrzeuge in den Genuss einer Steuerreduktion kommen. Es ist davon auszugehen, dass der Bestand von energieeffizienten Fahrzeugen jährlich um drei Prozent auf 10 800 Fahrzeuge im Jahr 2012 zunehmen wird. Aufgrund dieser Annahme reduzieren sich die Einnahmen aus den Verkehrsabgaben um 513 000 Franken im Jahr 2009 bis eine Million Franken im Jahr 2012. Pro Fahrzeug beträgt die Reduktion pro Jahr minimal 13, maximal 204 Franken.

Nicht gewährt wird die Steuerermässigung bei Fahrzeugen mit Dieselantrieb, die über keinen Partikelfilter verfügen. Die im Thurgau immatrikulierten rund 140 Elektrofahrzeuge profitieren bereits von einer Steuererleichterung von 50 Prozent. Im Gegensatz zu benzin- oder dieselbetriebenen Fahrzeugen wird der Rabatt für diese Kategorie unbefristet gewährt.ar.

ThurgauThurgau / 25.09.2008 - 07:58:00