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Vignetten und Mautsystem in der Schweiz

Wer in der Schweiz Autobahnen und Autostrassen befahren will, benötigt eine Vignette. Dies gilt für Motorräder, Autos, Wohnwagen, Lieferwagen, Anhänger und Camper bis 3,5 Tonnen. Aktuell kostet eine Jahresvignette 40 Franken beziehungsweise 42 Euro.

Sie ist ab Dezember des alten Jahres gültig und läuft im Januar, der auf das Geltungsjahr folgt, aus. Insgesamt kann die Jahresvignette also 14 Montage genutzt werden. Im Folgenden erhalten Sie einen Einblick in die Vignetten- und Mautpflicht in der Schweiz.

Auf Vignetteswitzerland.com können Sie sich eingehend über Kosten und Nutzungsbedingungen informieren.

Klebevignette oder E-Vignette

In der Schweiz haben Sie die Wahl zwischen einer klassischen Klebevignette und einer E-Vignette. Die Vignette zum Aufkleben muss gut sichtbar an der Frontscheibe angebracht werden. Bei einem Motorrad oder einem Anhänger ist sie auf einem glatten und nicht austauschbaren Bauteil aufzukleben. Als Alternative zur Klebevignette steht seit 2023 die E-Vignette zur Auswahl. Sie kann über das Internet gebucht werden. Dabei sind die Fahrzeugdaten anzugeben. Die Kontrolle erfolgt über automatische Kennzeichenerfassungen.

Schwerlastabgabe

Während Fahrzeuge und Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen eine Vignette benötigen, bestehen in der Schweiz für den Schwerlastverkehr andere Regelungen. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen beim Zoll im Zuge der Einreise eine Schwerlastabgabe entrichten. Wer unkontrollierte Grenzübergänge passiert, meldet sich telefonisch für die Abgebe an.

Wo erhält man eine Vignette?

In der Schweiz erhält man Vignetten bei offiziellen Verkaufsstellen, am Postschalter, an Tankstellen sowie bei Zollstellen an der Grenze. Von Ausland aus kann man die schweizerischen Vignetten an ausgewählten Verkaufsstellen oder über das Internet beziehen. Klebevignetten für die Schweiz sind in Deutschland unter anderem beim ADAC erhältlich. Die E-Vignette ist über das Via Portal erhältlich. Neben der Jahresvignette werden auch Vignetten mit einer wöchentlichen oder monatlichen Geltungsdauer angeboten. Sie sind vor allem für Durchreisende und Urlauber eine Alternative.

Gebrauchte Klebevignetten entfernen

Es wird empfohlen, abgelaufene Klebevignetten von der Windschutzscheibe zu entfernen, um die Kontrollen zu vereinfachen. Dies funktioniert mit einer Rasierklinge und warmem Seifenwasser am besten. Schweizerische Vignetten dürfen nur für ein Fahrzeug verwendet werden und sind nicht übertragbar.

Regelungen für Anhänger und bei Glasbruch

In der Schweiz benötigt man für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen eine eigene Vignette. Dies gilt auch dann, wenn sie von Fahrzeugen gezogen werden, die ein höheres Gewicht als 3,5 Tonnen haben und unter die Schwerlastabgabe fallen. Wenn eine gebrochene Windschutzscheibe ausgetauscht werden muss, stellt der Schweizer Zoll eine Ersatzvignette aus. Vorzulegen sind die Quittung für die Vignette und eine Kopie der Werkstattrechnung. Ausserdem müssen Sie nachweisen, dass die Kosten für eine Ersatzvignette nicht von der Versicherung übernommen wurden.

Weitere Strassenbenutzungsgebühren in der Schweiz

In der Schweiz muss man für die Nutzung einiger Passstrassen und Tunnel eine Streckenmaut entrichten. Zu den gebührenpflichtigen Tunneln gehören unter anderem der Munt-la-Schera Strassentunnel und der Grosse St. Bernhard Strassentunnel in Richtung Italien. Eine kostenpflichtige Fahrzeugverladung auf die Bahn wird für den Lötschbergtunnel, den Vereinatunnel, den Furkatunnel, den Simplontunnel und den Lötschbegtunnel angeboten.

 

Titelbild: Symbolbild (© Tobias Arhelger – shutterstock.com)

News / 22.11.2023 - 17:12:36