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Vierjährige starb wegen Fehldiagnose

Solothurn. Das rechtsmedizinische Gutachten im Todesfall einer vierjährigen Patientin des Kantonsspitals Aarau liegt vor. Aus klinischer und rechtsmedizinischer Sicht wurden keine Sorgfaltspflichten verletzt.

Am 27. Dezember 2008 verstarb eine viereinhalb jährige Patientin des Kantonsspitals Aarau unerwartet, nachdem die Eltern mit ihr in der Nacht zuvor die Notfallstation des Spitals wegen Erbrechen, Durchfall, Husten, Fieber, Schnupfen und Schluckschmerzen aufgesucht hatten und dann nach medizinischen Abklärungen nach Hause entlassen wurden.

Im Laufe der sofort eingeleiteten Abklärungen durch die Staatsanwaltschaft und das Institut für Rechtsmedizin (IRM) in Bern stellte sich heraus, dass das Mädchen an einer durch eine Lungenentzündung hervorgerufenen bakteriellen Blutvergiftung mit todesursächlichem Kreislaufkollaps verstorben war.

Um abzuklären, ob diese Lungenentzündung vom Arzt hätte erkannt werden müssen und ob ein anderes Vorgehen das Leben des Kindes hätte retten können, gab die Staatsanwaltschaft ein Gutachten beim IRM Bern in Auftrag.

Dieses Gutachten liegt jetzt vor. Das IRM Bern kommt darin zum Schluss, die vom behandelnden Arzt gestellte Diagnose eines ungefährlichen viralen Infekts habe sich zwar im Nachhinein als verfehlt herausgestellt. Aus klinischer und rechtsmedizinischer Sicht sei das diagnostische Vorgehen aber unter Anwendung der notwendigen Sorgfalt und nach Massgabe der Regeln der medizinischen Kunst erfolgt, so dass keine Anhaltspunkte für eine ärztliche oder pflegerische Sorgfaltspflichtverletzung vorlägen.

Die Eltern des Kindes erhalten nun Gelegenheit, zum Gutachten Stellung zu nehmen und ergänzende Fragen an die Gutachter zu stellen.

SolothurnSolothurn / 09.03.2009 - 16:17:57