Vier Läden gingen in die Falle
Herisau. In den vergangenen Tagen wurden in Herisau erneut Testkäufe zur Bekämpfung des Alkoholverkaufs an Kinder und Jugendliche durchgeführt.
In den vergangenen Wochen häuften sich Meldungen, wonach Alkoholika an Jugendliche verkauft werde. Gestützt auf diese Meldungen und auch das ernüchternde Ergebnis der Testkäufe im November letzten Jahres wurden vergangene Tage erneut Testkäufe in Herisau durchgeführt. Diese basieren auf einem Konzept der Beratungsstelle für Suchtfragen und der Kantonspolizei.
Die jugendlichen Testkäufer wurden von Polizeifunktionären begleitet, welche sich im Hintergrund hielten. Die Testpersonen kauften in den Verkaufsgeschäften sowie in Restaurants Bier. Im Rahmen dieser Stichproben wurden zehn Verkaufsstellen kontrolliert, wobei leider in vier Fällen den Jugendlichen Alkohol verkauft wurde. Nach den Verkäufen schritt die Polizei jeweils ein und machte das Verkaufspersonal auf die Fehler aufmerksam. Dabei wurde dem Personal die Verzeigung an das Verhöramt eröffnet.
Von den drei kontrollierten Restaurants wurden in zwei den Jugendlichen Bier verkauft. Die Kontrolle von drei Grossverteilern ergab, dass in einem Fall Alkohol verkauft wurde. Das gleiche Ergebnis ergaben die Testkäufe in vier Shops.
An unter 16 Jährige darf kein Alkohol verkauft werden. Wein, Bier und gegorener Most darf gemäss Gesetz an 16 Jährige verkauft werden. Alcopops, Spirituosen und Aperitife dürfen erst an Jugendliche über 18 Jahren verkauft werden.
Auch in Zukunft werden im Rahmen des Jugendschutzes solche Testkäufe durchgeführt. Dabei werden auch Gastronomiebetriebe wieder überprüft.



























