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Viele offene Fragen

Leserbrief. Kantonsrat Urs Martin findet, dass die Steuerzahler und Stromkonsumenten ein Anrecht auf die sofortige Inangriffnahme der Aufklärung der Vorgänge bei der EKT haben.

Mit grossem Erstaunen erfahre ich vom 28 Millionen Franken-Verlust der Elektrizitätswerke des Kantons Thurgau (EKT) durch eine Anlage bei der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers. Damit sind die Ereignisse der Wall Street auf den sonst eher idyllischen Thurgau voll übergeschwappt.

Die Vorgänge verursachen Stirnrunzeln und werfen Fragen auf: Wie sieht das Anlagereglement der EKT aus? Wer genehmigte es? Wann wurde das Anlagereglement genehmigt? Wer ist für die Aufsicht der Anlagepolitik zuständig? Hat der Verwaltungsrat seine Aufsichtsfunktion korrekt wahrgenommen? Warum tätigt das EKT derart spekulative Anlagen bei Investmentbanken im Ausland? Wie konnte es geschehen, dass die EKT einen Drittel ihres Wertschriftenbestandes bei Lehmann Brothers anlegen, ohne das Risiko angemessen zu diversifizieren? Wer segnete den Kauf der Lehman Anlagen konkret ab? Wann geschah dies? Wer war der sogenannte „externe Vermögensberater“, welcher auf der Homepage der EKT genannt ist? Was war seine Rolle im Kauf der Lehman Papiere? Haben der Finanzchef oder weitere Angestellte der EKT oder allenfalls der externe Vermögensberater so genannte Kick-back-Zahlungen kassiert? Bestehen weitere Hochrisikoanlagen der EKT, welche in den nächsten Monaten zu Abschreibungen führen könnten? Wie hoch sind diese? Ist die Aufsichtsorganisation über die EKT anforderungsgerecht gestaltet oder müssten mittelfristig Anpassungen vorgenommen werden? War es zweckmässig, dass die EKT grosse Reserven anhäufte und mit diesen an der Wall Street spekulierte – oder wäre es zweckmässiger gewesen, die Reserven über tiefere Strompreise an die Konsumenten weiter zu geben? Welche Konsequenz haben die Grossabschreibungen in der Höhe eines Drittels des Wertschriftenbestandes auf die kurz-, mittel- und langfristige Strompreisentwicklung im Thurgau? Wer haftet für den entstandenen Schaden?

Die Steuerzahler und die Stromkonsumenten haben ein Anrecht auf die sofortige Inangriffnahme der Aufklärung der Vorgänge bei der EKT. Es gilt alles daran zu setzen, dass umgehend lückenlose Transparenz hergestellt wird.

ThurgauThurgau / 03.10.2008 - 13:43:00