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Verwandte sollen auch in Parlamenten sitzen können

Frauenfeld. Verwandte sollen künftig gleichzeitig im Thurgauer Grossen Rat sitzen dürfen.

Die Verfassungsregelung zur Frage, wer nicht gleichzeitig in Thurgauer Behörden und Parlamenten sitzen darf, soll geändert werden.

Die vorberatende Kommission des Grossen Rates beantragt, eine Parlamentarische Initiative von Madlen Neubauer und Ulrich Müller (beide CVP) mit einer Verfassungänderung umzusetzen. Dabei sollen die Unvereinbarkeitsregeln angepasst, aber nicht gänzlich aufgehoben werden.

Lockerung der Vorschriften für Parlamente
Der Verwandtenausschluss soll künftig nur noch für Behörden mit exekutiver oder richterlicher Funktion gelten, aber nicht mehr für Gemeindeparlamente und den Grossen Rat. Damit würde sich der Thurgau den Regelungen der meisten anderen Kantone anschliessen.

Nur Nidwalden, Obwalden und der Thurgau kennen heute noch den Verwandtenausschluss für Parlamente. Dieser verbietet im Thurgau bisher, dass beide Ehepartner gleichzeitig sowie Verwandte in gerader Linie, also Kinder, Eltern und Enkel, in Parlamenten sitzen dürfen. Dieses Verbot soll nun fallen.

Kein Enkelverbot mehr in Exekutiven
Aufrecht erhalten werden sollen die Unvereinbarkeitsregeln für richterliche Gremien und Exekutivbehörden. In diesen Behörden dürften dann nicht mehr gleichzeitig Eltern, Kinder und Geschwister sowie deren jeweilige Ehegatten sitzen.

Der Ausschluss gälte auch für eingetragene Partnerschaften und «Personen in faktischer Lebensgemeinschaft». Nicht mehr betroffen von der Regelung wären Enkel.

ThurgauThurgau / 25.04.2008 - 09:22:00