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Verwaltungsgericht weist Klage ab

Teufen/AR. Das Ausserrhoder Verwaltungsgericht hat die Klage einer ehemaligen Mitarbeiterin der Gemeinde Teufen abgewiesen.

Die Frau hatte wegen ihrer Entlassung im Jahr 2008 Schadenersatz gefordert. Das Gericht kam jedoch zum
Schluss, die Kündigung sei korrekt gewesen.
 
Es wies die Forderungen der Klägerin in der Höhe von rund 30’000 Franken ab, wie es am Freitag mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
 
Die Klägerin hatte Ende 2006 eine psychische Krise durchlebt, wobei es auch zu Interventionen der Polizei kam. Mitte 2007 informierte der Ausserrhoder Polizeikommandant die Gemeindebehörden. Er hatte sich dazu vom Departement für Sicherheit und Justiz vom Amtsgeheimnis entbinden lassen.
 
Die Gemeinde stellte die Mitarbeiterin frei und verlangte von ihr ein vertrauensärztliches Gutachten, um ihre Arbeitsfähigkeit zu beurteilen. Dagegen wehrte sich die Frau, weil sie im Gutachten einen unzumutbaren Eingriff in ihre Privatsphäre sah.
 
Kritik am Polizeikommandanten
Ihre Anwältin kritisierte das Vorgehen der Gemeinde vor Gericht als persönlichkeitsverletzend. Ausserdem habe Polizeikommandant Hansjörg Ritter seine Ermächtigung «komplett missachtet» und den Behörden unnötigerweise auch viel Privates über die Klägerin erzählt.
 
Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, die Gemeinde Teufen sei aufgrund der Vorfälle berechtigt gewesen, von der Mitarbeiterin eine ärztliche Untersuchung zu verlangen. Die Klägerin habe die betreffenden Vorfälle vor Gericht nicht bestritten. Die Kündigung sei nicht missbräuchlich.
 
Im Zusammenhang mit der umstrittenen Kündigung erstattete ein Anwalt Anzeige gegen den Ausserrhoder Polizeikommandanten wegen Amtsgeheimnisverletzung. Der Fall liegt beim Verhöramt in Trogen.
 

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 26.06.2009 - 12:05:11