
Verteilung der Meliorationskredite des Bundes
AI. Die Standeskommission hat die vom Land- und Forstwirtschaftsdepartement beantragte Verteilung der Meliorationskredite für das Jahr 2009 gutgeheissen.
Mit Beiträgen des Kantons und der zuständigen Bezirke von insgesamt je 361’970 Franken sollen Bundesbeiträge an Strukturverbesserungsmassnahmen in der Landwirtschaft in der Höhe von insgesamt 631’880 Franken ausgelöst werden.
Zuständigkeit für Beschwerde gegen eine Haftanordnung
Gegen die Anordnung der Untersuchungshaft durch die Staatsanwaltschaft kann der Verhaftete bei der Staatsanwaltschaft ein Gesuch um Haftaufhebung stellen. Weist die Staatsanwaltschaft das Gesuch ab, wird gestützt auf Art. 58 Abs. 2 des Gesetzes über die Strafprozessordnung (StPO) das Gesuch an den Einzelrichter weitergeleitet. Die vollständige richterliche Überprüfung der Verfügungen der Staatsanwaltschaft ist einem ordentlichen Rechtsmittel gleichzusetzen.
Damit ist die aufsichtsrechtliche Beschwerde bei der Standeskommission nach Art. 141 StPO ausgeschlossen. Da die Verfügung der Staatsanwaltschaft richterlich überprüft werden kann, sind sämtliche Rügen im Zusammenhang mit der Haftanordnung der Staatsanwaltschaft vom Richter zu beurteilen. Gegen die Haftanordnung ist demnach keine Beschwerde an die Standeskommission gemäss Art. 141 StPO möglich. Aufgrund dieser Sachlage ist die Standeskommission auf eine Beschwerde einer von der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft genommenen Person nicht eingetreten.
Erleichterte Einbürgerungen
Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement hat in Anwendung von Art. 27 des Bürgerrechtsgesetzes folgende Personen im Kanton Appenzell I.Rh. erleichtert eingebürgert:
– Peter Andreas Runge, geb. 1961, deutscher Staatsangehöriger, Ehemann der Silvia Franziska Runge geb. Clerici, von Appenzell, wohnhaft in Goldach;
– Tamara Outon Rigione, geb. 1975, spanische Staatsangehörige, Ehefrau des Andreas Walter Dörig, von Appenzell, wohnhaft in Trogen;
– Lars Gerhardt Ölke, geb. 1969, deutscher Staatsangehöriger, Ehemann der Rita Ölke geb. Dörig, von Appenzell, wohnhaft in Grabs;
– Jian Liu, geb. 1976, chinesischer Staatsangehöriger, Ehemann der Melina Denise Liu geb. Richard, von Oberegg, wohnhaft in Zürich;
– Bianca Hörler, geb. 1979, deutsche Staatsangehörige, Ehefrau des Andreas Hörler, von Appenzell, wohnhaft in Abtwil;
– Miguel Angel Ripoll Pinilla, geb. 1970, spanischer Staatsangehöriger, Ehemann der Brigitte Ripoll Pinilla geb. Hautle, von Appenzell, wohnhaft in Wettswil;
– Hacer Yildiz Hauser, geb. 1977, türkische Staatsangehörige, Ehefrau des Andreas Hauser, von Appenzell, wohnhaft in Solothurn;
– Saady Ahmed, geb. 1974, ägyptischer Staatsangehöriger, Ehemann der Jacqueline Cornelia Vögele Ahmed geb. Vögele, von Appenzell, wohnhaft in Glattbrugg.
Die genannten Personen erhalten mit Eintritt der Rechtskraft der Verfügungen das Bürgerrecht von Appenzell bzw. Oberegg, das Landrecht des Kantons Appenzell I.Rh. und damit das Schweizerbürgerrecht.
Vernehmlassungen
– Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU / Anrufung der Ventilklausel
Im Rahmen der etappenweisen Einführung der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU soll eine unkontrollierte Zuwanderung dank der so genannten Ventilklausel für eine bestimmte Zeit eingedämmt werden können. Mit dieser Klausel können bis Mai 2014 erneut Kontingente für die Zulassung von Personen aus dem EU-Raum zum Schweizer Arbeitsmarkt beschlossen werden. Das Bundesamt für Migration hat bei den Kantonen eine Stellungnahme eingeholt, ob die Schweiz von der Möglichkeit zur Anrufung der Ventilklausel Gebrauch machen soll.
Die Standeskommission vertritt im Gegensatz zum Bundesamt für Migration die klare Auffassung, dass die Ventilklausel anzurufen ist. Die Standeskommission teilt die Meinung des Bundesamtes für Migration nicht, dass das Anrufen der im gegenseitigen Einvernehmen zwischen der Schweiz und der EU vereinbarten Klausel Unstimmigkeiten im Verhältnis mit der EU hervorrufen wird. Das Anrufen der Klausel sei nur schon deshalb geboten, weil diese Möglichkeit für den Ausgang des Abstimmungskampfes für das Personenfreizügigkeitsabkommen von erheblicher Bedeutung gewesen war.
– Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches
Im Schweizerischen Strafgesetzbuch soll eine formell-gesetzliche Rechtsgrundlage für Online-Zugriffe der kantonalen Einbürgerungsbehörden sowie bestimmter Stellen des Bundes auf Strafregisterdaten geschaffen werden. Diese bereits heute bestehenden Zugriffsrechte sind bisher lediglich in der VOSTRA-Verordnung festgehalten. Die Standeskommission erachtet die vorgeschlagene Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches als zweckmässig. In einer zusätzlichen Anregung weist die Standeskommission das Bundesamt für Justiz auf den Anpassungsbedarf bei den auf den 1. Januar 2007 in das Schweizerische Strafgesetzbuch eingeführten Geldstrafen hin. Das Verhängen von Geldstrafen anstelle kürzerer Freiheitsstrafen vermag die Standeskommission nicht zu befriedigen, zumal gut verdienende Verurteilte die Geldstrafe ohne weiteres bezahlen können, während Verurteilte aus den untersten Einkommensschichten die Geldstrafe oftmals nicht bezahlen können und daher eine Freiheitsstrafe absitzen müssen.
– Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer
Unternehmen und die öffentliche Verwaltung treten häufig und auf vielfältige Weise miteinander in Kontakt. Als Beispiele können die Eintragung ins Handelsregister, die Abrechnung der Mehrwert- und anderer Steuern, die Abrechnung der AHV-Beiträge oder das Ausfüllen von Zolldeklarationen erwähnt werden. Mit der Einführung einer Unternehmens-Identifikationsnummer sollen die Abläufe zwischen Unternehmen und Verwaltung, aber auch innerhalb der Verwaltung einfacher und effizienter gestaltet werden. Mit einem Bundesgesetz soll die entsprechende rechtliche Grundlage geschaffen werden. Die Standeskommission begrüsst angesichts der wachsenden Bedeutung des E-Go¬vernments die Stossrichtung des vorgelegten Gesetzesentwurfes. Gewissen Überarbeitungsbedarf sieht sie in den Fragen der Zuweisung und der Verwendung der Unternehmens-Identifikationsnummer.