Verteidiger plädieren auf Freispruch
Bischofszell. Bei der Gerichtsverhandlung im Tötungsdelikt von Buhwil plädieren die Verteidiger auf Freispruch. Der Staatsanwalt fordert zwischen neunzehn und zwanzig Jahren Freiheitsstrafe.
Im Prozess um die Tötung eines damals 27-Jährigen in Buhwil TG hat am Dienstag auch der Anwalt des jüngeren Angeklagten auf Freispruch plädiert. Zwei Freunde des Opfers sind wegen Mordes und Mittäterschaft angeklagt.
Sein Mandant habe das spätere Opfer und den 36-jährigen Angeklagten zufällig getroffen und sei mit ihnen zum Tatort am Schützenhaus gefahren, sagte der Anwalt des 33-Jährigen vor dem Bezirksgericht Bischofszell. Von den Absichten des Älteren habe er nichts gewusst.
Der jüngere Angeklagte habe einen Schuss und dann die Rufe des Opfers «Hör uf, hör uf», gehört. Er habe gesehen, wie sich der 36-Jährige über etwas am Boden beugte. Dann seien zwei weitere Schüsse gefallen. Nach der Tat seien beide im Auto des Jüngeren davon gefahren. Von diesem gibt es DNA-Spuren vom Tatort.
Auftragsmörder gesucht
Der 33-Jährige habe die Tötung weder gefördert noch unterstützt und sich nicht zum Mittäter gemacht, betonte dessen Anwalt. Seine Aussagen seien im Gegensatz zu denen des älteren Angeklagten glaubwürdig.
Der 36-Jährige habe seine Aussagen immer wieder an neue Fakten angepasst und mit einem aus dem Gefängnis geschmuggelten Kassiber versucht, die Aussagen des Jüngeren zu beeinflussen.
Ausserdem habe der 36-Jährige vor der Tat einen Auftragsmörder für die Tötung des späteren Opfers sowie für seinen Vater und Schwiegervater gesucht. Daher ist der 36-Jährige auch wegen Anstiftung zu Mord angeklagt.
Die Anklage geht davon aus, dass die beiden Angeklagten ihr Opfer zum Schützenhaus Buhwil gelockt und dort mit drei Kopfschüssen regelrecht hingerichtet haben. Der Todesschütze soll der ältere der beiden Angeklagten gewesen sein. Der Jüngere habe die Tat gebilligt.
Der 36-Jährige bestritt jede Beteiligung. Sein Anwalt plädierte bereits am Montag auf Freispruch. Der Staatsanwalt hat wegen besonderer Schwere der Schuld für beide Angeklagten neunzehn bis zwanzig Jahre Freiheitsstrafe gefordert.
Urteil fällt am Freitag
Dem Jüngeren werden neben der Mittäterschaft unter anderem auch Diebstahl, Raub, Nötigung, Hausfriedensbruch und Anstiftung zur Ausweisfälschung vorgeworfen. Die versuchte Nötigung, im Auftrag des 36-Jährigen, sowie die Anstiftung zur Ausweisfälschung hat der 33-Jährige zugegeben.
In seinem Schlusswort sagte er, er stehe zu seinen Aussagen. Der 36-Jährige betonte, er sei zu Unrecht 47 Monate in Untersuchungshaft gesessen und hoffe, der Alptraum nehme nun ein Ende. Das Gericht will voraussichtlich am kommenden Freitag das Urteil verkünden.



























