Verteidiger fordert Freispruch
Herisau. Der ehemalige Herisauer Sportwerber Norbert G. Gschwend (51) ist am Montag wegen Gläubigerschädigung vor Ausserrhoder Kantonsgericht gestanden.
Die Anklage fordert eine bedingte Freiheitsstrafe und eine Busse. Das Urteil steht aus.
Der heute im Thurgau lebende Norbert G. Gschwend ist der Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung, der ungetreuen Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung angeklagt. Wegen Gehilfen- und Mittäterschaft ist seine Ehefrau mitangeklagt. Für sie beantragt die Anklage eine bedingte Geldstrafe und eine Busse.
Die Verteidigung forderte für beide Angeklagten Freispruch und eine Entschädigung. Die Kosten solle die Staatskasse übernehmen.
Norbert G. Gschwend ist der Sohn von Norbert A. Gschwend (80). Dieser führte in den 1990er Jahren zahlreiche Rechtshändel mit Banken, erst mit der 1996 untergegangenen Ausserrhoder Kantonalbank (ARKB), dann mit deren Rechtsnachfolgerin, der UBS.
Sippenhaftung
Gschwends Anwalt war der 2007 in Konkurs gegangene US-«Sammelklagen»-Staranwalt Ed Fagan. Gschwend junior war dessen «Vertreter in der Schweiz».
Vor Gericht betonten Gschwend und sein Verteidiger, der Angeklagte habe «nie auch nur das Geringste mit der ARKB zu tun» gehabt. Gschwend sprach von «Sippenhaftung». Die Anklage sei eher dürftig, die Vorwürfe seien geradezu grotesk, stellte der Anwalt fest.
Der Fall müsse nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» beurteilt werden. Zu vieles sei nicht untersucht worden.
2003 ging Norbert G. Gschwend Konkurs. Von 25,43 Mio. Fr. Forderungen entfielen über 24 Mio. Fr. auf Forderungen einer Thurgauer Unternehmerin. Einzige Aktiven waren Antiquitäten im Schätzwert von 81 590 Franken.
Dem Konkursamt legte Gschwend einen Kaufvertrag von 2001 vor. Damals habe er das ganze Antiquitätenlager für 100 000 Franken seiner Ehefrau verkauft. Verrechnet wurde der Kaufpreis mit einer «durch Frau Gschwend vermittelten Investition ihres Bruders». Das Konkursamt schloss daraus, es seien keine frei verfügbaren Aktiven vorhanden.
Fiktiv
Der Kaufvertrag sei ein fiktives Konstrukt, fand die Thurgauer Unternehmerin und reichte Strafklage ein. Gschwend habe mit einem vordatierten Kaufvertrag Gläubiger geschädigt und eine Urkunde gefälscht.
Das sei ein echter Kaufvertrag gewesen, konterte die Verteidigung. Wie genau das Dreiecksgeschäft zwischen Gschwend, seiner Frau und deren Bruder abgelaufen war, wurde auch vor Gericht nicht ganz klar.
Das Geld sei eine «Investition» in Prozesse in den USA gewesen, sagte der Anwalt. Es seien exorbitante Renditen in doppelter und dreifacher Höhe des Einsatzes versprochen worden. Sie hätten in die Goria-GmbH investiert werden sollen.
2004 wollte Gschwend als Geschäftsführer der Gloria International & Consult GbmH das Steig-Center in Herisau verkaufen. Das Konkursamt verhinderte dies.
Antiquitätenhandel
Darin sah die Klägerin einen vollendeten Versuch der ungetreuen Geschäftsbesorgung. Gschwend bestritt dies. Er hätte einen besseren Preis erzielt, als später im Konkursverfahren. Mit dem Verkauf sollte der GmbH Geld zugeführt werden, sagte sein Verteidiger. Die Aktenlage lasse eine Verurteilung nicht zu. Er warf dem Verhörrichter (Untersuchungsrichter) Nachlässigkeit vor.
In seinem Schlusswort sagte Gschwend: «Ich habe nichts gemacht. Hiesse ich nicht Gschwend, stünde ich nicht hier.» Er lebe heute vom Antiquitätenhandel, erklärte er in der persönlichen Befragung. Als es Probleme gegeben habe, habe er nicht einmal mehr ein Bankkonto eröffnen können: «Wir hatten nur noch Antiquitäten.»



























