Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz
UR. Mittwoch, 20. April 2016. Im Rahmen eines Untersuchungsverfahrens der Jugendanwaltschaft des Kantons Uri sind seit November 2014 zahlreiche Personen wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz befragt worden.
Bei 20 Personen, bei denen es sich mehrheitlich um Jugendliche mit Schweizer Staatsangehörigkeit, einen Portugiesen und einen niederländisch-belgischen Doppelbürger handelt, konnte der Konsum von Cannabis nachgewiesen werden. Einem Schweizer Jugendlichen wird der Besitz, Konsum, Erwerb und Verkauf von Cannabis zur Last gelegt.
Die Jugendlichen werden, sofern sie beim Tatzeitpunkt noch nicht 18 Jahre alt waren, bei der Jugendanwaltschaft des Kantons Uri zur Anzeige gebracht.



























