Verordnungen im Gesundheitswesen verschieben
TG. Der Regierungsrat setzt sich dafür ein, dass die Inkraftsetzung von Verordnungsänderungen im Bereich der Pflegefinanzierung verschoben wird.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ersucht den Bundesrat, drei revidierte Verordnungen aus dem Bereich der Pflegefinanzierung erst per 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen. Eine Inkraftsetzung bereits auf den 1. Juli verunmögliche eine Umsetzung in den Kantonen, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des eidgenössischen Departements des Innern.
Im Juni 2008 haben die eidgenössischen Räte über verschiedene Änderungen im Krankenversicherungsgesetz (KVG), die den Bereich der Pflegefinanzierung betreffen, beschlossen. Gemäss neuer Regelung haben die Patientinnen und Patienten bei der Langzeitpflege lediglich noch 20 Prozent der Kosten selber zu leisten. 80 Prozent der Kosten gehen künftig zulasten der Versicherung und der öffentlichen Hand. Eine weitere Änderung betrifft die neue Akut- und Übergangspflege nach einem Spitalaufenthalt. Aufgrund dieser Änderungen müssen nun die Verordnung über die Krankenversicherung, die Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie die Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung angepasst werden. Dazu unterbreitet das eidgenössische Departement des Innern seine Vorschläge.
Der Regierungsrat ersucht dringend darum, dass eine Inkraftsetzung erst auf den 1. Januar 2011 erfolgt. Er schreibt, dass die unterbreiteten Entwürfe zahlreiche Umsetzungsfragen offen lassen, die von den Kantonen
geklärt werden müssen. Dies betreffe insbesondere die Restfinanzierung sowie die neuen Begriffe der Akut- und Übergangspflege. Die dazu notwendigen gesetzgeberischen Verfahrensschritte sowie die Umsetzungsarbeiten unter Anhörung der Leistungserbringer, Gemeinden und weiterer Institutionen nehme mindestens ein bis anderthalb Jahre in Anspruch.
Die neue Pflegefinanzierung führe überdies zu einer Kostenverschiebung von schätzungsweise 350 Millionen Franken zulasten der Kantone und Gemeinden. Hinzu kämen die Erhöhungen der Vermögensfreibeträge bei der EL, welche die Kantone zusätzlich belaste. Aus allen diesen Gründen sei eine kurzfristige Inkraftsetzung und Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung auf den 1. Juli 2009 nicht möglich. Ebenso sei eine ordentliche Umsetzung innert Jahresfrist nicht zu bewerkstelligen, da die Verordnungsentwürfe die meisten wichtigen Fragestellungen nicht beantworteten, schreibt der Regierungsrat weiter.



























