Vernehmlassung zum Assekuranzgesetz eröffnet
AR. Der Regierungsrat eröffnet das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Assekuranzgesetzes.
Bis zum 21. April haben Parteien, Gemeinden und Verbände sowie weitere interessierte Kreise die Möglichkeit, sich zur Teilrevision zu äussern.
Mit der Gesetzesrevision des Assekuranzgesetzes soll – wie in der Versicherungsbranche allgemein üblich – ein Selbstbehalt im Schadenfall eingeführt werden können. Die Assekuranz vergütet heute im Schadenfall die volle Schadensumme ohne Abzug eines Selbstbehaltes. Das Assekuranzgesetz soll nun so geändert werden, dass ein Schadenselbstbehalt eingeführt werden kann. Geplant ist, in Appenzell Ausserrhoden einen Selbstbehalt von 0,4 Promille des Versicherungswertes und im Minimum von 300 Franken pro Schadenfall einzuführen. Nur noch in drei Kantonen der Schweiz ist ein Selbstbehalt für Feuer- und Elementarschäden nicht vorgesehen.
Durch die Einführung eines Selbstbehaltes werden pro Jahr gut 400’000 Franken frei, die im baulichen Objektschutz gegen Naturgefahren eingesetzt werden sollen. Die Entwicklung der Schäden in den letzten zehn Jahren zeigt, dass der Prävention von Elementarschäden eine höhere Priorität eingeräumt werden muss, als dies heute der Fall ist. Die Assekuranz Appenzell Ausserrhoden kann gemäss dem heutigen Gesetz erst nach Vorliegen eines Schadens Vorsorgemassnahmen vor Naturgefahren erlassen. Zudem fehlen auch gesetzliche Grundlagen für die Gewährung von Beiträgen an Objektschutzmassnahmen. Deshalb sollen künftig gezielt Präventionsmittel zur Verhütung von Elementarschäden eingesetzt werden. Um gegenüber Privatversicherungen konkurrenzfähig zu bleiben, werden die zusätzlichen Mittel nicht über Prämieneinnahmen generiert. Ressourcen aus dem Brandschutz sollen zum Elementarbereich (Naturgefahren) verschoben werden. Das Konzept für die finanzielle Unterstützung von Schutzmassnahmen vor Naturgefahren an Gebäuden sieht vor, jährlich rund 850’000 Franken einzusetzen. Ziel ist es, das Projekt kostenneutral zu realisieren.
Die Vernehmlassungsunterlagen können hier abgerufen werden.



























