Vernehmlassung Arbeitslosenversicherungsgesetz
AR. Der Regierungsrat anerkennt die Notwendigkeit von Sanierungsmassnahmen der überschuldeten Arbeitslosenversicherung.
Er erachtet die ordentliche Erhöhung des Lohnbeitrags als sachgerecht und befürwortet eine unverzügliche Umsetzung. Der Regierungsrat lehnt jedoch die geplante Einführung eines Solidaritätsbeitrags auf höhere Einkommen ab.
Die geplante Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetztes (AVIG) hat in erster Linie zum Ziel, die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung (ALV) langfristig sicher und unabhängiger von der Konjunktur zu machen. Ziel ist es, durch Kosteneinsparungen und durch Mehreinnahmen die Finanzierung der ALV zu sichern. Ausserdem sollen mit der Teilrevision Fehlanreize eliminiert werden, die zu einem längeren Verbleib in der Versicherung führen können. Gestärkt werden soll ausserdem das Versicherungsprinzip.
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden begrüsst die Grundausrichtung der Vorlage in vielen Punkten. Auch den Zeitpunkt für die Revision erachtet er als richtig, besonders angesichts der momentanen wirtschaftlichen Lage. Die Zahl der Personen, die durch die vorgeschlagenen Massnahmen Leistungseinbussen erfahren würden, ist somit verhältnismässig klein. Dadurch bleiben die Chancen intakt, dass die dringend nötige Teilrevision auch verwirklicht werden kann.
Vor dem Hintergrund der tiefen Arbeitslosenzahlen ist es für die Ausserrhoder Regierung angebracht, bei den Berechnungen der Arbeitslosenversicherung eine jährliche Arbeitslosigkeit von 100’000 Personen anzunehmen. Die Vernehmlassungsvorlage geht von 125’000 Personen aus. Mit dieser Zahl würde dadurch ein falsches, defensives Zeichen im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit gesetzt.
Der Regierungsrat ist weiter der Ansicht, dass angesichts der Ausgangslage bei der Revision des AVIG auf die Einführung eines Solidaritätsbeitrags verzichtet werden soll. Ein solcher wird in der Höhe von einem Prozent vorgeschlagen für den Einkommensteil zwischen dem Höchstbetrag und dem Zweieinhalbfachen des versicherten Verdienstes (106’800 bis 267’000 Franken).
Zudem vertritt der Regierungsrat die Meinung, dass eine Beteiligung der Kantone an den Kosten der ALV der Konzeption einer Versicherung widerspricht. Deshalb lehnt der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden eine Beteiligung der Kantone ab, da die Finanzierung eines Bundesgesetzes primär Sache des Bundes sei.



























