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Vermieter müssen Mieterwechsel melden

Weinfelden. Noch dieses Jahr soll das neue Gesetz über das Einwohnerregister in Kraft treten. Die Vermieter müssen ab dann jeden Mieterwechsel melden.

Zum 1. April soll im Thurgau das neue Gesetz über das Einwohnerregister in Kraft treten. Dabei hat der Grosse Rat am Mittwoch die Vermieter in zweiter Gesetzeslesung zur Meldung von Mieterwechseln verpflichtet.

Eben diese Meldepflicht hatte der Rat in erster Lesung gestrichen. Vor allem Gemeindevertreter waren nicht damit einverstanden, dass die Meldepflicht weiterhin alleine die Sache der Zu- oder Wegziehenden sein sollte.

Sie vertraten am Mittwoch die Meinung, durch nicht gemeldete Einwohner entstünden den Gemeinden unter Umständen hohe Kosten. Von Seiten der CVP kam deshalb der Antrag, die Meldepflicht von Vermietern und Liegenschaftsverwaltungen wieder ins Gesetz aufzunehmen.

Der Antrag obsiegte nach langer Diskussion mit 54 zu 53 Stimmen. Anschliessend lehnte es der Rat mit grossem Mehr ab, das Nichtbefolgen dieser Meldepflicht straffrei zu lassen.

An Bundesgesetz angleichen
Mit dem Gesetz werden vor allem die kantonalen Bestimmungen an jene des Registerharmonisierungsgesetzes des Bundes angepasst. Dieses wurde geschaffen, um die Volkszählung 2010 als Registerzählung durchführen zu können.

Dafür muss klar sein, dass die verschiedenen Register – vom Einwohner- bis zum Stimmregister – in Gemeinden, Kantonen und beim Bund jeweils die gleichen Daten enthalten. Im Grossen Rat war das Gesetz denn auch prinzipiell unbestritten.

ThurgauThurgau / 11.02.2009 - 11:43:00