Verkehrsverein hat sich aufgelöst
Bühler/AR. An der Hauptversammlung vom 2. März hat sich der Verkehrsverein Bühler aufgelöst.
Die verbleibenden Mitglieder haben den Gemeinderat um Unterstützung ersucht bei der Bildung einer Übergangsorganisation. Ziel soll sein, eine Neuorganisation anzustreben.
Der Gemeinderat hat von der Auflösung des Verkehrsvereins und der Bildung der «Übergangsorganisation des Verkehrsvereins – Bühlerer Interessengemeinschaft (BIG)» Kenntnis genommen und beschlossen, dass die verbleibenden Vermögenswerte des Vereins von der Gemeinde verwaltet werden sollen. Die Übergangsorganisation kann jedoch über dieses Vermögen gemäss Pflichtenheft, welches genehmigt wurde, verfügen. Im Weiteren hat er dem Antrag stattgegeben, dass die Gemeindekasse für den Einzug der Kurtaxen und die Abrechnung mit dem Kanton verantwortlich ist. Der Unterhalt sowie die Pflege der rund vierzig Ruhebänke auf dem Gemeindegebiet erfolgt in Zukunft durch das Bauamt. Die Bänke werden vor der definitiven Übergabe durch die Mitglieder des ehemaligen Verkehrsvereins saniert.
Die Zahl der Mitglieder der BIG ist noch offen. Es muss nach Meinung des Gemeinderates jedoch mindestens ein Gemeinderatsmitglied in der Gruppierung vertreten sein. Das Ziel ist, ein aktives und attraktives Dorfleben zu koordinieren und daran mitzuarbeiten. Hauptaufgaben gemäss Pflichtenheft sind u.a. die Mithilfe und/oder Organisation von Grossanlässen, die Geldbeschaffung und Sponsorensuche für Veranstaltungen und Projekte und das Überwachen, die Pflege und der Ausbau des Themenwanderwegs und der Feuerstelle Rämsen.
Gebäude- und Wohnungsregister-Harmonisierung
Das Bausekretariat hat die Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) bereinigt. Der Zweck dieser Konsolidierungsarbeiten besteht darin, den Gebäude- und Wohnungsbestand im eidgenössischen GWR auf Vollzähligkeit zu überprüfen und fehlende oder falsche Angaben zu Gebäuden und Wohnungen zu korrigieren. Die Gebäude- und Wohnungsdaten von Bühler entsprechen nun den im eidgenössischen GWR erforderlichen Qualitätskriterien.
Der nächste Schritt besteht darin, die amtlichen Wohnungsregister durch die Einwohnerkontrolle zu bereinigen, damit die nächste Volkszählung im Jahr 2010 möglichst effizient, das heisst in einer einheitlichen Form und registergestützt durchgeführt werden kann. Damit dies möglich ist, braucht es in den Einwohnerregistern der Gemeinden eine Verbindung zwischen Personen und Gebäuden respektive Wohnungen. Diese wird durch die Führung der eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsidentifikatoren (EGID und EWID) in den Einwohnerregistern hergestellt.