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Verhandlungen der Standeskommission

Appenzell/AI. Aus den Verhandlungen der Standeskommission vom 5. Oktober 2009.

Vereinbarung betreffend Unterstützung der Mitarbeitenden des Bundesverwaltungsgerichts beim Umzug nach St.Gallen
Die Eidgenössischen Räte haben im Jahre 2002 die Stadt St.Gallen zum Sitz des neuen Bundesverwaltungsgerichts bestimmt. Der Umzug nach St.Gallen wird im Jahr 2012 stattfinden. Sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch die Ostschweizer Kantone sind bestrebt, möglichst viele Mitarbeitende des Bundesverwaltungsgerichtes für die Weiterbe-schäftigung am neuen Standort in St.Gallen zu gewinnen. In einer Vereinbarung zwischen den Ostschweizer Kantonen St.Gallen, Thurgau, Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh. wie auch der Stadt St.Gallen und dem Bundesverwaltungsgericht wird die weitere Zusammenarbeit zur Unterstützung der Mitarbeitenden des Bundesverwaltungsgerichts beim Standortwechsel in die Ostschweiz geregelt und die Aufteilung der damit anfallenden Kosten vereinbart. Für die Jahre 2010 bis 2012 wird ein Support-Desk in St.Gallen eingerichtet und verschiedene Informations- und Kommunikationsmassnahmen sind geplant. Die Standeskommission hat das Volkswirtschaftsdepartement Appenzell I.Rh. zur Unterzeichnung des ausgehandelten Vertrages ermächtigt.

Wahl zur Stellvertreterin des Staatsanwalts

Am 1. Oktober 2009 hat Irene Kobler-Bryner ihre Stelle als Gerichtsschreiberin des Kantonsgerichts Appenzell I.Rh. angetreten. In Fortsetzung einer langjährigen Praxis hat die Standeskommission Irene Kobler-Bryner gestützt auf Art. 4 Abs. 5 des Gesetzes über die Strafprozessordnung (StPO) als Stellvertreterin des Staatsanwalts des Kantons Appenzell I.Rh. gewählt.
Delegation an das Eidg. Schwing- und Älplerfest 2010
Vom 20. bis 22. August 2010 wird in Frauenfeld das nächste Eidg. Schwing- und Älplerfest stattfinden. Auf Einladung der Organisatoren werden Statthalter Werner Ebneter und Landeshauptmann Lorenz Koller in Vertretung der Standeskommission am offiziellen Empfang vom 22. August 2010 teilnehmen.

Erleichterte Einbürgerungen
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat mit Verfügungen vom 9. Juli 2009 in Anwendung der Art. 27 und 28 des Bürgerrechtsgesetzes die erleichterte Einbürgerung folgender Personen im Kanton Appenzell I.Rh. angeordnet:
– Manuela Soneira Rio Stöckli, geb. 1968, spanische Staatsangehörige, Ehefrau des Franco Stöckli, von Appenzell, wohnhaft in Stansstad NW;
– Winfrid Gudelius, geb. 1954, deutscher Staatsangehöriger, Ehemann der Martina Hildegard Gudelius, von Appenzell, wohnhaft in Salem (Deutschland);
– Wilfried Singer, geb. 1951, deutscher Staatsangehöriger, Ehemann der Marlise Singer, von Appenzell, wohnhaft in Oberrot (Deutschland).

Mit Eintritt der Rechtskraft der Verfügungen haben die genannten Personen das Bürgerrecht von Appenzell, das Landrecht des Kantons Appenzell I.Rh. und damit das Schweizer Bürgerrecht erworben.

Vernehmlassungen

– Verlängerung Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Der Bundesrat will in Umsetzung einer parlamentarischen Motion das im Jahre 2003 in Kraft getretene Impulsprogramm zur Schaffung von Plätzen für die familienergänzende Kinderbetreuung nach dessen Ablauf im Januar 2011 um weitere vier Jahre verlängern und einen neuen finanziellen Rahmen festlegen. Mit der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage soll der Bund künftig Projekte der Kantone und Gemeinden auf dem Gebiet der familienergänzenden Kinderbetreuung unterstützen können.

Die Standeskommission spricht sich in ihrer Stellungnahme gegen die Verlängerung der Geltungsdauer dieses Bundesgesetzes aus. Sie vertritt die Auffassung, dass Impulsprogramme und Anschubfinanzierungen nicht über Verlängerungen zu Dauerprogrammen werden dürfen, was mit der unterbreiteten Vorlage drohe. Inhaltlich lehnt die Standeskommission die im Impulsprogramm angelegte Objektfinanzierung ab, da sie der Philosophie des Kantons Appenzell I.Rh., dass grundsätzlich nur die einzelnen betroffenen Personen nach Massgabe ihres Bedarfs mit öffentlichen Geldern unterstützt werden sollen, widerspricht.

– Weiterbetrieb des Schweizer Portals www.ch.ch
Das Schweizer Portal www.ch.ch wird vom Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung betrieben. Es trägt zur Umsetzung der zwischen Bund und Kantonen vereinbarten E-Government-Strategie Schweiz bei. Durch eine Erneuerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung soll der Betrieb des Schweizer Portals für die Jahre 2011 bis und mit 2014 weitergeführt werden.
Die Standeskommission begrüsst das Bestreben. Jedoch erscheint ihr fraglich, ob sich das Portal www.ch.ch für allgemeine Leistungen von Bund, Kantonen und Gemeinden als Einstiegsseite tatsächlich zugunsten einer breiten Bevölkerung und der Wirtschaft zu etablieren vermag.

– Erleichterte Zulassung von Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss
Mit einer Änderung des Ausländergesetzes sollen auch Personen aus Staaten ausserhalb der EU und der EFTA mit einem Schweizer Hochschulabschluss auf dem Arbeitsmarkt zugelassen werden, wenn deren Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem und wirtschaftlichem Interesse ist. Die staatspolitische Kommission des Nationalrates will damit eine parlamentarische Initiative umsetzen.
Die Standeskommission lehnt die angestrebte erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss ab. Bereits heute kann gestützt auf die Bundesverordnung über die Zulassung, den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit (VZAE) an Ausländerinnen und Ausländer mit einem in der Schweiz abgeschlossenen Studium eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden, wenn ihre Erwerbstätigkeit insbesondere der Grundlagenforschung oder der Anwendung neuer Technologien dient. Der Bundesrat hat denn auch bereits zwei Motionen zum gleichen Thema abgelehnt. Die damals vom Bundesrat angestellten Überlegungen haben für die Standeskommission nach wie vor Gültigkeit.

– Verordnung zum neuen Mehrwertsteuergesetz
Das Eidg. Finanzdepartement hat im Entwurf die Vollzugsvorschriften des Bundesrates zu dem vom Parlament am 12. Juni 2009 verabschiedeten total revidierten Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer zur Stellungnahme unterbreitet.
Wegen der sehr kurzen Frist von lediglich zwei Wochen war der Standeskommission eine systematische und dem Gewicht der Sache angemessene Prüfung der Vorlage nicht möglich. Auf der Grundlage einer summarischen Sichtung des Entwurfes wird insbesondere die ins Auge gefasste Lösung, gemäss welcher im Falle von Subventionen und Beiträgen der öffentlichen Hand beim Empfänger eine Vorsteuerkürzung erfolgen soll, entschieden abgelehnt. Die Standeskommission verlangt die Anpassung der Vorlage dahingehend, dass auf diese Vorsteuerkürzung verzichtet und damit im Bereich der Subventionen die Umverteilung von öffentlichen Geldern von Kantonen und Gemeinden an den Bund gestoppt wird.

– Erstes Massnahmenpaket der 6. IV-Revision
Mittels eines ersten Massnahmenpakets zur finanziellen Konsolidierung der Invalidenversicherung (IV) sollen im Rahmen der 6. IV-Revision Rentenbezüger gezielter wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert und der Finanzierungsmodus für die IV geändert werden.
Die Absicht der finanziellen Konsolidierung und Sanierung der IV wird von der Standeskommission begrüsst. Allerdings kann heute noch nicht beurteilt werden, inwieweit sich die neuen Eingliederungsinstrumente auf den Umfang der Renten auswirken werden, zumal nicht einmal schlüssige Resultate für die entsprechenden Massnahmen aus der 5. IV-Revision, die am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, vorliegen. Im Hinblick auf die Wiedereingliederung in den Erwerbsprozess erscheint der Vorschlag der Einführung von Berufspraktika analog zur Regelung für Langzeitarbeitslose sinnvoll. Eine Wiedereingliederung invalider Personen dürfte jedoch im Vergleich zu Arbeitslosen deutlich schwieriger werden.
Neben der Überprüfung der Rentenberechtigung und des Rentenumfangs hält die Standeskommission ein gesamtheitliches Überdenken der Leistungen der IV erforderlich. So müssen Situationen, in denen ein IV-Bezüger mehr erhält als er mit einem entsprechenden Erwerb verdient, künftig ausgeschlossen werden. Eine Erwerbsunfähigkeit aufgrund von somatoformen Schmerzstörungen und anderen Schmerzkrankheiten sollte grundsätzlich von der Rentenberechtigung ausgeschlossen werden. Die Renten für im Ausland wohnhafte Bezüger sind der Kaufkraft des jeweiligen Landes anzupassen.

– Verordnung über die Organisation von Einsätzen bei ABC- und Naturereignissen
Die Verordnung des Bundes über die Einsatzorganisation bei erhöhter Radioaktivität (VEOR) soll durch eine neue, inhaltlich weiter gefasste Verordnung über die Organisation von Einsätzen bei ABC- und Naturereignissen (ABCN-Einsatzverordnung) ersetzt werden. Darin soll die Organisation von Einsätzen des Bundes zur Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen von nationaler Tragweite geregelt werden, in denen die Bevölkerung, Tiere oder die Umwelt durch erhöhte Radioaktivität, durch biologische oder chemische Schadenereignisse sowie durch Naturereignisse (ABCN-Ereignisse) gefährdet sind. Ein Bundesführungsorgan soll die Organisation der Einsätze bei solchen Ereignissen übernehmen.
Der Verordnungsentwurf wird von der Standeskommission im Grundsatz unterstützt. Auch die Neuorientierung der Führungsorganisation des Bundes und die Etablierung einer Bundesführungsorganisation für ABCN-Ereignisse analog der kantonalen Führungsorganisationen erscheint ihr richtig. Allerdings vermisst sie im Verordnungsentwurf eine klar definierte Abgrenzung der Zuständigkeiten und Aufgaben zwischen Bund und Kantonen. Dies ist daher von Nöten, weil die Ereignisbewältigung in aller Regel in erster Linie und in einer ersten Phase durch die Kantone erfolgen wird und der Bund nur subsidiär oder bei entsprechender Eskalation der Lage aktiv werden muss. Die Standeskommission verlangt in ihrer Stellungnahme auch Ergänzungen des Verordnungsentwurfes in einzelnen weiteren Punkten.

– Revision des Lebensmittelgesetzes
Mit dem Entwurf für ein revidiertes Lebensmittelgesetz erklärt sich die Standeskommission im Grundsatz einverstanden. Im Hinblick auf die Fortführung der Revisionsarbeiten im Bereich Lebensmittel und angesichts verschiedener im Umfeld zur Revision aufgetauchten
Ideen stellt die Standeskommission klar, dass sie die Einrichtung eines Verbraucheramtes oder gar eines Verbraucherdepartements auf Bundesebene entschieden ablehnt. Die eidgenössischen Zuständigkeiten für die verschiedenen Phasen der Produktion von Lebensmitteln haben sich bewährt, und es ist daran festzuhalten. Die Standeskommission ruft im Weiteren in Erinnerung, dass die Schweiz kein EU-Recht übernehmen soll, wo es nicht nach Abwägung aller Interessen absolut zwingend ist.

Personelles
Die Standeskommission hat unter Verdankung der geleisteten Dienste von der Kündigung des Arbeitsverhältnisses folgender Angestellten des Kantons Kenntnis genommen:
– Karin Hörler, Appenzell, als Sekretärin beim Strassenverkehrsamt;
– Ramona Egli, Nesslau, als Sachbearbeiterin beim Schatzungsamt;
– Nadja Graf, Schlatt, als Fachangestellte Gesundheit beim Bürgerheim Appenzell.

Die zuständigen Departementsvorsteher sind zur Ausschreibung der freiwerdenden Stellen für eine Wiederbesetzung ermächtigt worden.

Beiträge
– Kein Beitrag an den Unterhalt von Musikinstrumenten
Die Standeskommission wurde von einem Musikverein um Leistung eines Beitrages aus dem Swisslos-Fonds an die Kosten der periodischen Revision der Instrumente ersucht. Die Standeskommission hat das Gesuch abgewiesen. Die Revision eines Instrumentes betrachtet sie als gewöhnliche Unterhaltsmassnahme, die in den Aufgabenbereich des Musikvereins oder des einzelnen Vereinsmitglieds fällt. Die daraus entstehenden Aufwendungen sind von diesen zu bestreiten. Zudem würde eine Beitragsleistung an die Revision von Musikinstrumenten in der Abrechnung mit dem Kanton einen unverhältnismässigen administrativen Aufwand verursachen, da der Aufwand für die Revision eines Instruments relativ häufig anfällt und es hierbei neben grösseren Summen auch um viele Kleinstbeträge geht. Aus diesen Gründen hat die Standeskommission in einem Grundsatzbeschluss ein Beitragsgesuch an die Auslagen für die Revision der Musikinstrumente abgewiesen.

– Sammelschutzraum in Neubau
Das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement konnte mit der Bauherrschaft bzw. den Grundeigentümern im Zusammenhang mit der Erstellung eines neuen Einfamilienhauses in Steinegg einen Personaldienstbarkeitsvertrag betreffend die Realisierung und den Unterhalt eines öffentlichen Schutzraumes mit öffentlichen Zivilschutzplätzen abschliessen. Für den Bau und die Bereitstellung der öffentlichen Schutzplätze ist das Amt für Zivilschutz zur Auszahlung eines Pauschalbetrages von etwas über Fr. 10’000.– zulasten des Schutzraum-Fonds an die Grundeigentümer ermächtigt worden.

– Renovation schützenswerter Objekte
Die Renovationsarbeiten an zwei als schützenswert eingestuften Gebäuden wurden von der Fachkommission Denkmalpflege Appenzell I.Rh. begleitet. Auf Antrag der Fachkommission Denkmalpflege leistet der Kanton an die denkmalpflegerisch bedingten und anerkannten Mehrkosten von Fr. 113’200.– für die Renovation eines Wohnhauses in Brülisau einen Beitrag von Fr. 14’150.–. An die Fassadensanierung eines alten Wohnhauses im Bezirk Gonten mit denkmalpflegerisch bedingten Mehrkosten von Fr. 13’000.– wird ein Kantonsbeitrag von Fr. 1’625.– zu Lasten der im Bereich Denkmalpflege budgetierten Gelder ausgerichtet. Die beiden Standortbezirke leisten jeweils einen gleich hohen Beitrag an die denkmalpflegerischen Mehraufwendungen.

– Wohnbausanierung
An eine Wohnbausanierung im Bezirk Schlatt-Haslen wird gestützt auf Art. 6 des von der Landsgemeinde vom 26. April 2009 angenommenen Gesetzes über die Unterstützung von Wohnbausanierungen und in Berücksichtigung der angespannten finanziellen Verhältnisse des Eigentümers an die beitragsberechtigten Kosten von Fr. 33’333.– ein erhöhter Kantonsbeitrag von 43 %, das heisst maximal Fr. 14’333.– ausgerichtet. Der Bezirk Schlatt-Haslen hat in Nachachtung derselben Bestimmung einen Kostenanteil von 22 % der beitragsberechtigten Kosten zugesichert.

Bewilligungen
– Zur Benützung öffentlicher Plätze
Für das alljährliche «offene Adventssingen» wird Bruder Karl Bauer und seinen Mitwirkenden die Benützung des Kanzleiplatzes am Sonntag, 20. Dezember 2009, ab 17.00 Uhr bewilligt.

– Appenzeller Chorfest 2011
Die Männerchöre Appenzell und Alpstein Brülisau sowie der Chor Appenzell bereiten für den 1. und 2. Oktober 2011 im Dorf Appenzell das Appenzeller Chorfest 2011 vor. An diesem Grossanlass ist die Mitwirkung zahlreicher Chöre sowie von Sängerinnen und Sängern aus der ganzen Schweiz und dem benachbarten Ausland vorgesehen. Dem Organisationskomitee wird für diesen Anlass die Benutzung des Platzes unter den Rathausbögen zum dortigen Betrieb einer Sängerbar bewilligt.

Genehmigung des Vermessungswerks Rüte
Laut Mitteilung der Eidg. Vermessungsdirektion, der die Aufsicht über die Vermessung im Kanton Appenzell I.Rh. obliegt, sind die Arbeiten der Erneuerung des Vermessungswerks Rüte, Los 11, abgeschlossen. An die Gesamtkosten von Fr. 218’608.– leistet der Bund eine Abgeltung von Fr. 117’764.15. Der Kanton hat den Betrag von Fr. 71’781.95 zu übernehmen, während Fr. 29’061.90 zulasten des Bezirks Rüte gehen. Die Standeskommission genehmigt gestützt auf Art. 29 der Verordnung über die amtliche Vermessung vom 18. November 1992 die Erneuerung der amtlichen Vermessung Rüte, Los 11. Die Bestandteile des Vermessungswerkes haben damit die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde erlangt. Mit der Genehmigung ist die Gültigkeit der bisherigen Bestandteile und Grundlagen der Grundbuchvermessung alter Ordnung im Ausmass des Perimeters der neuen Pläne erloschen.

Treffen mit dem Bezirksrat Schlatt-Haslen
Die Standeskommission führt dieses Jahr sogenannte Landsitzungen durch. Im Verlaufe des Jahres findet in jedem Bezirk eine Standeskommissionssitzung statt, anlässlich welcher mit dem jeweiligen Bezirksrat anstehende Themen besprochen werden.
Am 5. Oktober 2009 hielt die Standeskommission ihre Sitzung in Haslen ab und traf sich mit dem Bezirksrat Schlatt-Haslen zu einem Gespräch.

Referendumsvorlagen
Gemäss Amtsblatt Nr. 41 vom 9. Oktober 2009 sind folgende Bundesvorlagen dem eidgenössischen Referendum unterstellt worden:
– Bundesgesetz über die politischen Rechte (Bedingter Rückzug einer Volksinitiative), Änderung vom 25. September 2009
– Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz; Fristausdehnung für die Nichtigerklärung), Änderung vom 25. September 2009
– Zivilgesetzbuch (Bedenkzeit im Scheidungsverfahren auf gemeinsames Begehren), Änderung vom 25. September 2009
– Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG), Änderung vom 25. September 2009
– Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Änderung vom 25. September 2009
– Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern, vom 25. September 2009
– Bundesgesetz über die Forschung (Forschungsgesetz, FG), Änderung vom 25. September 2009

Dringliches Bundesgesetz
– Bundesgesetz über befristete konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen in den Bereichen des Arbeitsmarkts, der Informations- und Kommunikationstechnologien sowie der Kaufkraft, vom 25. September 2009. Ablauf der Referendumsfrist: 14. Januar 2010
Die Referendumsvorlagen können bei der Ratskanzlei Appenzell I.Rh. oder bei der Bezirkskanzlei Oberegg

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 27.10.2009 - 09:31:54