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Verhaltene Reaktion zur Revision des CO2-Gesetzes

AR. Die Regierung reagierte verhalten auf eine Vorlage zur Revision des CO2-Gesetztes.

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) schickte eine Vorlage für die Ausrichtung der schweizerischen Klimapolitik nach 2012 in die Vernehmlassung. Die Regierung antwortet darauf verhalten.

Die Vorlage beinhaltet Vorschläge für weitere Reduktionsziele nach 2012. Der Revisionsvorschlag wird als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «für ein gesundes Klima» zur Diskussion gestellt. Diese wurde im Februar 2008 eingereicht und will die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 30 Prozent gegenüber 1990 mit ausschliesslich inländischen Massnahmen senken.

Zwei Varianten zur CO2-Senkung

Zur Vernehmlassung stehen zwei Varianten: «Verbindliche Klimaziele» und «Verbindliche Schritte zur Klimaneutralität». Beide Varianten haben gemeinsame Ziele, aber auch gewichtige Unterschiede: «Verbindliche Klimaziele» will den Treibhausgasausstoss bis 2020 gegenüber 1990 um 20 Prozent senken und setzt dabei den Schwerpunkt auf inländische Massnahmen.

«Verbindliche Schritte zur Klimaneutralität» will in dieser Zeitspanne das ehrgeizige Reduktionsziel von 50 Prozent erreichen. Dies mehrheitlich über den Erwerb ausländischer Zertifikate.

Die Regierung von Appenzell Ausserrhoden bevorzugt die Variante «Verbindliche Klimaziele», die auf die Emissionsreduktion im Inland gerichtet ist. Der Vorteil der Variante liege darin, dass die Wirkung vor allem innerhalb der Schweiz eintrete und somit auch lokal nachhaltig sei. Nachteil sei aber, dass der Preis pro eingesparte Tonne CO2 im internationalen Vergleich hoch ist.

Zielsetzungen entsprechen Energiekonzept

Dennoch gibt sich die Ausserrhoder Regierung in der Antwort ans UVEK verhalten. Zwar werden die Grundsätze des Bundesrates anerkannt, nach denen er den Treibhausgasausstoss ab 2012 weiter verringern will. Gemäss Ausserrhoder Regierung fehle in der unterbreiteten Vorlage aber eine Gesamtschau mit anderen Vorlagen, die ebenfalls zusätzliche Abgaben für fossile Energien vorsehen.

Darunter fallen Vorlagen wie beispielsweise Netzbeschluss, Agglomerationsprogramm oder auch die Vorstösse zu einem nationalen Gebäudeprogramm. Die Revision des CO2-Gesetzes sei deshalb unbedingt mit anderen Vorlagen zu koordinieren, die ebenfalls zusätzliche Abgaben vorsehen.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 11.03.2009 - 10:20:23