Verfassungsrevision des Kirchenwesens
AI. Bei der Zusammenkunft der Evangelisch-reformierten Landeskirche beider Appenzell mit der Standeskommission wurde unter anderem die Verfassungsrevision betreffend Kirchenwesen besprochen.
An einer vom Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Landeskirche beider Appenzell angeregten Zusammenkunft mit der Standeskommission wurden am 5. Februar insbesondere der Entwurf zu einem Reglement der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Appenzell, die der Landsgemeinde vom 27. April vorgelegte Verfassungsrevision betreffend Kirchenwesen sowie Fragen betreffend die Partizipation der Kirchgemeinden im Kanton Appenzell Innerrhoden an den Steuererträgen diskutiert.
Im Weiteren wurde die Seelsorge in Spital und Gefängnis und die Finanzierung der von der Evangelisch-reformierten Landeskirche geführten Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen besprochen.



























