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Verfassungsartikel abgelehnt

AR. Der Regierungsrat lehnt den Verfassungsartikel „Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung“ ab.

Die öffentliche Hand darf den Krankenversicherungen keine Steuergelder übertragen, ohne dass sie über deren weitere Verwendung bestimmen kann. Mit dieser Begründung lehnt der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden den Verfassungsartikel „Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung“ ab.

Am 1. Juni befinden die Stimmberechtigten über den Verfassungsartikel „Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung“. National- und Ständerat erarbeiteten den Verfassungsartikel als Gegenvorschlag zur SVP-Initiative „Für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung“. Da diese neue Bestimmung finanzielle Auswirkungen auf die Kantone hat, nimmt der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden Stellung. Er lehnt die Vorlage vom 1. Juni aus folgenden Gründen ab:

Es dürfen keine Steuergelder den Krankenkassenversicherungen übertragen werden, ohne dass die öffentliche Hand die Verwendung dieser Gelder beeinflussen kann. Fällt dieser Einfluss weg, ist die demokratische Bestimmung und Kontrolle des Einsatzes und der Verwendung von öffentlichen Geldern nicht mehr gewährleistet. Dies widerspricht dem Grundsatz der fiskalischen Äquivalenz und ist vor dem Hintergrund des Versorgungsauftrags der Kantone problematisch.

Im weiteren hält der Ausserrhoder Regierungsrat den neuen Verfassungsartikel für überflüssig, da sowohl die Grundsätze Qualität, Transparenz, Wirtschaftlichkeit als auch Wettbewerb wie freie Spitalwahl und die Prämienverbilligung bereits heute im Krankenversicherungsgesetz verankert sind.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 13.05.2008 - 10:05:00