Verfahren wegen veruntreuten Geldern eingestellt
Moutier/BE. Eine Verkettung verschiedener administrativer Verfehlungen hat es ermöglicht, dass in den Jahren 2005 bis 2011 insgesamt 368‘500 Franken aus der Kasse des Zivilgerichts Moutier entnommen werden konnten. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen die hauptverdächtige Person wegen Veruntreuung, evtl. Diebstahls infolge deren Ablebens eingestellt.
Wie das im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen erstellte Revisionsgutachten gezeigt hat, waren aus der Kasse des Zivilgerichts Moutier Barbeträge von insgesamt Fr. 368‘500.00 entwendet worden. Es handelte sich dabei um durch Prozessparteien einbezahlte Gerichtskostenvorschüsse. Eine Verkettung verschiedener administrativer Verfehlungen hatte dazu geführt, dass es in den Jahren 2005 bis 2011 dazu kommen konnte. So bestanden Lücken insbesondere bei der internen Organisation und den damit zusammenhängenden Stellenbeschreibungen. Es fehlten Beschriebe über genaue buchhalterische Abläufe (Vorgehen, Verantwortlichkeiten, Kontrolle etc.). Ferner wurde die Buchhaltung nach den buchhalterischen Grundsätzen nicht korrekt und nicht vollständig geführt. Wohin das fragliche Geld geflossen ist, bleibt unklar.
Ein konkreter strafrechtlicher Tatverdacht konnte einzig gegen die in der Zeit von 2004 bis 2011 für das Rechnungswesen zuständige Person des Zivilgerichts Moutier erhärtet werden. Sie verstarb im November 2012 an den Folgen eines schweren Schlaganfalls, den sie im Oktober 2011 erlitten hatte. Als Folge davon wurde das Strafverfahren gegen sie eingestellt.
Im Frühling 2012 hatte das Obergericht des Kantons Bern – in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde über die erstinstanzlichen Gerichte des Kantons Bern – Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Dies weil vermutet wurde, dass am Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Dienststelle Moutier, Vorschüsse für Gerichtskosten zweckentfremdet worden waren. Mit den Abklärungen wurde die Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben betraut, welche in der Folge eine Untersuchung gegen unbekannte Täterschaft wegen Veruntreuung, evtl. Diebstahls eröffnete.



























