
Vereinigung Marktorte tagte in Teufen
Teufen/AR. 70 Städte und Gemeinden aus der Nordostschweiz und dem Fürstentum Liechtenstein sind in der 1965 gegründeten VNOSM zusammengeschlossen.
Die 44. ordentliche Generalversammlung fand am 24. April 2009 in Teufen AR statt. Neben den üblichen Geschäften sind folgende Themen hervorzuheben:
Neuwahlen in den Vorstand
Für die aus beruflichen Gründen ausscheidende Kassierin Paula Bruderer, Degersheim, wurde als neues Vorstandsmitglied Erwin Bolli, Appenzell, gewählt.
Zur Ergänzung des Vorstandes auf den Sollbestand hat die Generalversammlung Baudoin Bächtold, Schaffhausen, als neues Vorstandsmitglied gewählt.
Umsatzentschädigung an Schausteller
Einige kleinere Mitgliedsgemeinden bekunden Mühe, attraktive Fahrgeschäfte für ihre Märkte zu gewinnen. Sie sehen sich mit der Frage konfrontiert, ob die Situation durch finanzielle Beihilfen oder Umsatzentschädigungen entschärft werden könnte. Sie haben deshalb einen Antrag um finanzielle Unterstützung durch die VNOSM gestellt.
Der Vorstand der VNOSM hat den Antrag, speziell unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte und Fragestellungen, diskutiert und zuhanden der Generalversammlung eine Empfehlung abgegeben. Dabei wurden folgende Überlegungen angestellt:
• Eine finanzielle Unterstützung einzelner Marktorte würde ein Präjudiz schaffen.
• Es gibt andere Varianten der finanziellen Unterstützung wie Verzicht auf Platzgeld, Energie- und Werbekostenbeiträge etc.
• Umgekehrt müsste bei einem guten Geschäftsgang eines Schaustellers auch die Gemeinde am finanziellen Erfolg beteiligt werden.
• Die vorgeschlagene Lösung folgt dem Trend: Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren
• Zu bestimmen, wer einen Beitrag erhält, dürfte schwierig sein. Es wäre festzulegen, wer für die Vergabe zuständig ist (Vorstand, Generalversammlung). Je nach Zuständigkeit hinkt der Beschluss der Aktualität hinterher.
• Es müsste festgelegt werden, ob ein Beitrag pro Markt oder pro Jahr ausgeschüttet werden soll.
• Die Kriterien für eine Beitragszahlung müssten definiert werden. Es könnten dies die Grösse des Marktes, die Anzahl der Schausteller, die Einwohnerzahl oder weitere, noch zu bestimmende Parameter, sein.
• Die Solidarität aller Mitgliedsgemeinden wäre notwendig, wenn Beiträge aus dem Vereinsvermögen an einzelne Mitglieder ausgeschüttet werden sollen.
• Der Maximalbeitrag pro Gemeinde wäre festzulegen.
• Die Mittel für Beiträge müssten aus dem Vereinsetat entnommen werden.
• Werden Beiträge ausgerichtet, müsste der Mitgliederbeitrag angehoben werden.
• Die Mitgliedsgemeinden müssten bereit sein, höhere Jahresbeiträge zu bezahlen.
• Bei einem Antrag müsste definiert werden, ob die gesamten finanziellen Verhältnisse einer Antragsgemeinde in die Bewertung einzubeziehen sind oder nicht. Vermögende Gemeinden hätten dann zum Beispiel keinen Anspruch auf einen VNOSM-Beitrag.
• Die VNOSM ist für die Mitgliedsgemeinden in beratender Funktion tätig. Eine finanzielle Unterstützung würde einen Wechsel in den Zielsetzungen bedeuten.
• Es ist nicht auszuschliessen, dass sich das Ausrichten von Beiträgen negativ auf die Suchbemühungen von Gemeinden auswirken kann.
Speziell zu erwähnen ist, dass die VNOSM-Infostelle professionelle Unterstützung bei der Realisierung von Lösungen anbietet. Dies hat in der gleichen Sache unlängst zum Erfolg geführt.
Die stimmberechtigten Mitglieder haben den Antrag nach einer Unterstützung derjenigen Gemeinden, die für das Auffahren eines Schaustellers bezahlen müssen, nach reger Diskussion deutlich abgelehnt.