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Ursprungsbezeichnung für Appenzeller Spezialitäten

Bern. Appenzeller Mostbröckli, Pantli und Siedwurst sollen ins Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen aufgenommen werden.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat am Donnerstag die entsprechenden Gesuche veröffentlicht.

Die drei Appenzeller Fleischspezialitäten werden, nach Ablauf einer dreimonatigen Einsprachefrist, zu geschützten geografischen Angaben (GGA). Damit dürfen nur noch Hersteller aus der Region «Appenzeller Mostbröckli», «Appenzeller Pantli» und «Appenzeller Siedwurst» verkaufen. Es gilt ein Pflichtenheft.

Mit dem Label GGA sollen Nachahmungen vermieden und der gute Ruf sowie die Originalität der registrierten Produkte bewahrt werden, wie das BLW mitteilte. Bisher geniessen in der Schweiz 23 regionale Spezialitäten einen solchen Schutz.

Das Appenzeller Mostbröckli wird aus Rindfleisch hergestellt, zuerst geräuchert und dann getrocknet. Typisch für die Fleischspezialität sind ihre urchige, runde Form und die deutliche Gewürznote.

Unförmiger Pantli
Der Name «Pantli» geht auf die Unförmigkeit dieser getrockneten Rohwurst zurück. Im Unterschied zu ähnlichen Produkten besticht der Appenzeller Pantli durch seine lange, kantige Form und schmeckt ausgeprägt nach Knoblauch.

Charakteristisch für die Appenzeller Siedwurst ist ihr Kümmel-, Pfeffer- und Knoblauchgeschmack. Die Brühwurst wird entweder roh, gekocht oder pasteurisiert angeboten.

Alle drei Produkte haben laut BLW ihren Ursprung nachweislich im Appenzellerland und zeichnen sich durch eine lange Tradition aus. Die Entwicklung von Appenzeller Mostbröckli, Pantli und Siedwurst reiche weit ins 19. Jahrhundert zurück, heisst es.

Gegen die Aufnahme ins Bundesregister der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben können Personen, die ein schutzwürdiges Interesse geltend machen, und die Kantone Einsprache erheben.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 23.10.2008 - 10:57:00