Urnengang wegen Stimmrechts- Beschwerde abgesagt

Waldstatt. Die Abstimmung in Waldstatt über die beiden kommunalen Vorlagen kann nicht wie vorgesehen am 30. November 2008 durchgeführt werden.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat eine dagegen erhobene Beschwerde gutgeheissen. Am kommenden Sonntag hätte in Waldstatt über zwei Gemeindevorlagen abgestimmt werden sollen, zum einen über das Referendum gegen die Schaffung einer 80%-Stelle für die Schulsozial- und Jugendarbeit und zum anderen über das Budget 2009.

Ein Waldstatter Stimmberechtigter hat beim Regierungsrat gegen die Referendumsabstimmung Beschwerde erhoben. Er verlangt, dass die Abstimmungsfrage auf dem Stimmzettel und allenfalls die diesbezüglichen Erläuterungen des Gemeinderates angepasst werden oder die Abstimmung verschoben wird. Zur Begründung machte er geltend, dass die Formulierung der Abstimmungsfrage irreführend sei. Diese lautet: «Wollen Sie das Referendum gegen die Schulsozial- und Jugendarbeit ablehnen?». Zudem wehrt sich der Beschwerdeführer dagegen, dass im Budget 2009 bereits ein Kredit für eine 30%-Stelle für die Schulsozialarbeit aufgenommen ist.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat die Beschwerde unter Bezug auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der freien Willensbildung gutgeheissen. Er geht davon aus, dass die Stimmberechtigten Anspruch darauf haben, dass kein Abstimmungsergebnis anerkannt wird, das nicht den freien Willen zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck bringt.

Mit Blick auf die betreffende Abstimmung in Waldstatt stellt der Regierungsrat fest, dass die Abstimmungsfrage zum Referendum irreführend formuliert ist und die Gefahr besteht, dass die Stimmberechtigten nicht wissen, ob sie nun «Ja» oder «Nein» stimmen müssen, um ihren wirklichen Willen kundtun zu können.

Weiter hält die Ausserrhoder Regierung fest, dass, solange nicht über die Schaffung einer Stelle für die Schulsozial- und Jugendarbeit abgestimmt worden ist, eine entsprechende Position nicht ins Budget 2009 aufgenommen werden darf. In Folge dieser Feststellungen weist der Regierungsrat den Gemeinderat Waldstatt an, die Abstimmung vom 30. November 2008 zu den beiden kommunalen Vorlagen nicht durchzuführen. Davon unberührt bleiben die Abstimmungen auf Bundesebene.

Appenzell Ausserrhoden / 25.11.2008 - 10:28:00
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