Untersuchungsverfahren gegen Amtsgeheimnisverletzer
Das Untersuchungsverfahren gegen alt Regierungsrätin Dorothée Fierz und Kadermitarbeiter der Baudirektion wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses wurde abgeschlossen.
In diesen Tagen wurde das Untersuchungsverfahren gegen alt Regierungsrätin Dorothée Fierz und vier Kadermitarbeiter der Baudirektion wegen Amtsgeheimnisverletzung wie folgt abgeschlossen:
Gegen den geständigen Kommunikationschef der Zürcher Baudirektion wurde ein Strafbefehl wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses mit einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 120 Franken, zusätzlich einer unbedingt bezahlbaren Busse von 1000 Franken, erlassen.
Gegen die nicht geständigen Mitangeschuldigten, nämlich die damalige Vorsteherin der Baudirektion des Kantons Zürich, Dorothée Fierz, ihren damaligen Generalsekretär, den damaligen Personalchef der Baudirektion und den damals designierten Chef des Tiefbauamts wurde Anklage wegen Amtsgeheimnisverletzung beim Einzelrichter des Bezirkes Zürich erhoben.
Gegenstand des Strafbefehls und der Anklage bildet die am 27. April 2006 durch den Kommunikationschef in gemeinsamem Zusammenwirken mit den vier Angeklagten vorgenommene Herausgabe von verwaltungsinternen Dokumenten an die Redaktionen des «Tages-Anzeiger» und der «Neue Zürcher Zeitung». Dabei handelt es sich um Dokumente, welche sich auf die damals geplante Strukturbereinigung zwischen der Baudirektion und der Volkswirtschaftsdirektion in den Bereichen Gesamtverkehr und Umwelt bezogen.
Währenddem der Kommunikationschef den Sachverhalt vollumfänglich anerkennt, bestreiten die vier Angeklagten den ihnen zur Last gelegten gemeinsam gefassten und getragenen Tatentschluss zur Dokumentenherausgabe.



























