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Untersuchungshaft gutgeheissen

Biel/BE. Das Haftgericht I Berner Jura – Seeland hat die vom zuständigen Untersuchungsrichter angeordnete Untersuchungshaft für Peter Hans Kneubühl gutgeheissen.

Das bedeutet, dass dieser vorderhand im Gefängnis bleiben wird. Anlässlich seiner Beratung von Montagnachmittag hat das Haftgericht I Berner Jura – Seeland über den Antrag des zuständigen Untersuchungsrichters entschieden, Peter Hans Kneubühl formell in Untersuchungshaft zu versetzen. Der Antrag wurde gutgeheissen. Die vom Untersuchungsrichter geltend gemachten Haftgründe (Fluchtgefahr, Kollusionsgefahr, Ausführungsgefahr) wurden vom Haftgericht ausdrücklich anerkannt. So lange diese Haftgründe bestehen, bleibt Peter Hans Kneubühl im Gefängnis. Er wird in der Untersuchungshaft medizinisch betreut, was auch psychologische Aspekte umfasst. Währenddessen hat die Kantonspolizei Bern die vom Untersuchungsrichter nach der Anhaltung von Peter Hans Kneubühl am letzten Freitag angeordnete Voruntersuchung wegen mehrfach versuchter vorsätzlicher Tötung und Gefährdung des Lebens aufgenommen. Peter Hans Kneubühl wurde sowohl von der Polizei als auch vom Untersuchungsrichter protokollarisch befragt. Weitere Befragungen werden folgen. Da die Voruntersuchung von Gesetzes wegen
grundsätzlich geheim ist, kann über einzelne Ergebnisse nicht informiert werden.

BernBern / 21.09.2010 - 10:22:08