Untersuchungen in Falken-Fällen abgeschlossen
Schaffhausen. Das Untersuchungsamt hat das Verfahren gegen zwei Chauffeure der Brauerei Falken abgeschlossen.
Das Untersuchungsrichteramt des Kantons Schaffhausen hat vor kurzem 30 als «Falken-Fälle» bekannt gewordene Untersuchungsverfahren abgeschlossen.
Getränke entwendet und verkauft
Im Zentrum standen zwei Chauffeure der Brauerei Falken, welchen vorgeworfen wird, von Anfang 2003 bis Ende 2004 aus dem Getränkelager ihrer Arbeitgeberin in Schaffhausen alkoholische und nicht alkoholische Getränke samt Gebinde im Gesamtwert zwischen 330’000 und 348’000 Franken gestohlen zu haben.
Den Hauptteil davon veräusserten sie auf ihren Touren für ihre Arbeitgeberin in den Kantonen Schaffhausen und Thurgau. Abnehmer waren vornehmlich Kunden der Brauerei Falken, welche die Ware mit einem Preisnachlass von 50 – 70 % gegen Bargeld oder Naturalien erwarben. Den Verkaufserlös zwischen 122’000 und 132’000 teilten sich die beiden Chauffeure hälftig.
Sie weilten Ende 2004/Anfang 2005 mehrere Wochen in Untersuchungshaft und zeigten sich im Wesentlichen geständig.
Einer der beiden Haupttäter wurde wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls unterdessen durch die Staatsanwaltschaft am Kantonsgericht angeklagt. Sein in der deutschen Nachbarschaft wohnhafter Mittäter, der gegen Kaution aus der Haft entlassen worden war, tauchte unter und wurde zur Verhaftung ausgeschrieben.
26 Abnehmer im Kanton Schaffhausen verurteilt
Ihren Abnehmern eröffneten die beiden Chauffeure in der Regel die deliktische Herkunft der Ware, weshalb allein im Kanton Schaffhausen gegen 28 Personen – Restaurateure, Getränkehändler, Detaillisten und Private – Untersuchungen wegen Hehlerei eröffnet werden mussten.
Die Verfahren gegen 10 weitere Abnehmer wurden an den Kanton Thurgau abgetreten, ein Fall ging an den Kanton St. Gallen.
Der Hauptabnehmer der Chauffeure in Schaffhausen, der grosse Mengen gestohlener Getränke für den Weiterverkauf übernommen hatte, weilte über die Jahreswende 2004/2005 in Haft. Sein Verfahren wegen gewerbsmässiger Hehlerei wurde mittlerweile auch durch die Staatsanwaltschaft am Kantonsgericht angeklagt.
26 Abnehmer wurden in den vergangenen Monaten durch das Untersuchungsrichteramt durch Strafbefehle zu bedingten Freiheits- oder Geldstrafen verurteilt. Unterdessen sind diese Entscheide rechtskräftig.



























