Untersuchung wegen Mordes eröffnet
Thunstetten/BE. Nach dem Tötungsdelikt in Thunstetten vom Dienstag, 1. Oktober 2013, hat die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung wegen Mordes, eventuell vorsätzlicher Tötung gegen einen Mann eröffnet. Der Inhaftierte bestreitet die Tat. Das Opfer hätte diese Woche in einem Verfahren wegen Betrugs aussagen sollen. Die Tatwaffe wurde sichergestellt.
Am Dienstagmorgen, 1. Oktober 2013, war in einer Privatwohnung in Thunstetten eine 38-jährige Frau mit einem Messer angegriffen worden. Sie erlag ihren Schnitt- und Stichverletzungen. Wenige Stunden später konnte in Langenthal ein 53-jähriger Mann angehalten werden. Im Verlauf der vergangenen Woche haben sich die Verdachtsmomente gegen den Mann erhärtet. Dies nachdem die ersten Ergebnisse der Spurenuntersuchungen eingegangen waren. Der Mann serbischer Herkunft wurde seither mehrmals befragt, bestreitet die Tat aber. Er befindet sich in Haft. Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung wegen Mordes, eventuell vorsätzlicher Tötung gegen den Mann eröffnet. Bereits am Tag nach der Tat wurde ein Messer sichergestellt. Auf Grund der mittlerweile eingegangenen Resultate des Instituts für Rechtsmedizin steht fest, dass es sich dabei um die Tatwaffe handelt.
Auf Grund einer Anzeige war gegen den nun inhaftierten Mann im Frühling 2012 ein Verfahren wegen Betrugs eingeleitet worden. Es geht um den Vorwurf, der Beschuldigte habe ungerechtfertigter Weise IV-Gelder bezogen. Wegen eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens war das Strafverfahren sistiert und danach im Frühling 2013 wieder aufgenommen worden. Dabei wurden der Beschuldigte und weitere Personen einvernommen. Für den gestrigen Donnerstag wäre zudem die Einvernahme der 38-jährigen Frau als Zeugin in diesem Verfahren vorgesehen gewesen.
Der Hintergrund sowie der Ablauf der Tat sind weiterhin Gegenstand der Untersuchungen. Diese werden noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Hinweise auf Drohungen des 53-jährigen Mannes vor der Tat. Er war zudem bei Polizei und Staatsanwaltschaft nicht wegen Gewalt verzeichnet.



























