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Unserer Gesundheit zuliebe

Berlingen. Das Verbrennen von Schlagabraum, Restholz nach einem Holzschlag, führt zu lästigem und gesundheitsschädigendem Rauch, belastet den Boden mit Schwermetallen und ist verboten.

Der Aufruf des Forstamtes des Kantons Thurgau: Lassen Sie das Waldrestholz im Wald liegen und überlassen Sie es dem natürlichen Abbauprozess sofern es nicht der Energienutzung zugeführt werden kann.

Somit bleiben die Nährstoffe des Schlagabraumes dem Wald erhalten. Falls das liegen gelassene Restholz das Aufkommen des Jungwuchses behindert, kann der Schlagabraum zu Asthaufen zusammengetragen werden. Dies bietet vielen Kleinlebewesen einen wertvollen Lebensraum. Im Weiteren wird dadurch der Wald besser begehbar und die Arbeitssicherheit wird erhöht. Grill- und Lagerfeuer an eingerichteten Feuerstellen im Wald sind weiterhin gestattet. Die Feuer sind aber ständig zu beaufsichtigen und es darf nur trockenes, zirka ein Jahr gelagertes Holz verwendet werden. Bevor die Feuerstelle verlassen wird, muss das Feuer gelöscht werden.

ThurgauThurgau / 18.06.2008 - 09:17:00