Unfälle fordern Verletzte und Sachschäden
Winterthur/ZH. Sonntag, 1. November 2015. Am Freitag, 30. Oktober 2015, um ca. 19.00 Uhr, fuhr ein 41-jähriger Autofahrer auf der Grüzefeldstrasse in Winterthur stadtauswärts. Als er beabsichtigte, nach links auf ein Firmenareal abzubiegen, gewährte er einer ihm korrekt entgegenkommenden 44-jährigen Lenkerin den Vortritt nicht. Dabei verletzte sich die Frau leicht. Es entstand ein Sachschaden in der Höhe von rund 10‘000 Franken.
Am Samstag, 31. Oktober 2015, um ca. 10.40 Uhr, war eine 43-jährige Frau mit ihrem Fahrrad auf dem Unteren Deutweg Richtung Breite unterwegs. Als sie beabsichtigte, nach links in die Zwinglistrasse abzubiegen, verweigerte sie dabei einem 70-jährigen Autofahrer den Vortritt.
Es kam zur Kollision. Verletzt wurde niemand. Es entstand Sachschaden in der Höhe von schätzungsweise 2‘500 Franken.
Am selben Tag, kurz vor 14.00 Uhr, ereignete sich auf der Grüzefeldstrasse eine Kollision zwischen einer Lenkerin eines Personenwagens und einer Fussgängerin.
Die 68-jährige Lenkerin fuhr auf der Grüzefeldstrasse stadtauswärts, wobei sie die 63-jährige Fussgängerin übersah, welche über den Fussgängerstreifen ging. Bei dem Unfall zog diese sich unbestimmte Verletzungen zu.
Am Samstag, um ca. 20.15 Uhr, war ein 57-jähriger Autofahrer auf der Seenerstrasse Richtung Oberwinterthur unterwegs. Unmittelbar nach der Kreuzung mit der Landvogt-Waser-Strasse erfasste er einen 11-jährigen Knaben frontal, der mutmasslich den Fussgängerstreifen unerlaubt bei Rot überquerte.
Das Kind erlitt mittelschwere Verletzungen. Am Fahrzeug entstand ein Sachschaden gegen 6‘000 Franken.
Am Sonntag, um ca. 4.30 Uhr, wurde durch die Besatzung einer Polizeipatrouille beobachtet, wie ein Autolenker an der Unteren Vogelsangstrasse gegen eine Bauabschrankung fuhr.
Bei der anschliessenden Kontrolle konnten beim 24-jährigen Mann Alkoholsymtome festgestellt werden. Der durchgeführte Alkoholatemlufttest ergab ein positives Resultat.
Der Verunfallte musste sich einer Blutentnahme im Kantonsspital unterziehen. Zudem lenkte er den Wagen ohne den dafür benötigten Führerausweis, dieser wurde ihm bereits entzogen.



























