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«… und wenn ich selbst das Opfer wäre.»

Leserbrief. thurgau24.ch- Leser Hans Kuhn-Schädler äussert sich zur Statthalterwahl des Bezirks Weinfelden.

Wie gross muss der fachliche Rucksack des zukünftigen Statthalters sein? Meiner Meinung nach wird die Bedeutung dieses Rucksackes in manchen Stellungnahmen bewusst hinuntergespielt. Dabei könnte auch mir die fachliche Kompetenz des Statthalters einmal zugute kommen, allenfalls als Opfer einer Straftat. Wenn im vorgesehenen «Staatsanwaltschaftsmodell» der bisherige Statthalter über Freiheitsstrafen bis 6 Monaten selber entscheidet und in schweren Fällen Anklage erheben muss, so bedarf es bei den Abklärungen im fast unüberschaubaren Gesetzeswald nur der besten Kenntnisse eines ausgewiesenen Juristen. In seine Kompetenz fallen Abklärungen sowohl bei Tätern wie bei den Opfern. Dies kann letztlich auch dem Opfer von Nutzen sein, gibt es doch genügend Fälle, in denen die Verteidiger des Angeklagten das Opfer zum Täter machen wollen. Solche Beispiele lassen sich nicht nur in bekannten Fällen von Vergewaltigungen, sondern auch in Verkehrs- und anderen Delikten finden.

Für mich ist deshalb klar, dass ich bei den Statthalterwahlen Daniel Feldmann die Stimme gebe, der über ein erfolgreich abgeschlossenes Jurastudium verfügt und heute schon bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen Aufgaben wahrnimmt, die ab 2010 auch die Thurgauer Strafverfolgungsbehörden zu meistern haben. Dabei ist Daniel Feldmann auch mit den Anliegen von Kriminalitätsopfern vertraut. Diese Kenntnisse und Erfahrungen kann man sich wohl kaum durch Kurse aneignen. Sonst würde man das langjährige Studium von Juristen und Anwälten in Frage stellen und somit auch das zukünftige Strafverfolgungssystem, wo laut Aussagen des leitenden Staatsanwaltes des Kantons Thurgau nur noch ausgebildete Juristen neu Staatsanwalt werden können.

ThurgauThurgau / 12.02.2008 - 07:41:00