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Und was ist mit Nackttänzern?

Kommentar. Der Innerrhoder Grosse Rat ist in Verbotslaune. Ob die Landsgemeinde die Stimmung mitträgt, bleibt abzuwarten.

Nacktwanderer, die in Heerscharen durch das Innere Land pilgern, ausgelassene Tanzorgien in der Karwoche: Wer die Themen, welche die Innerrhoder Politik derzeit bestimmen, begutachtet, könnte zum Schluss kommen, es gehe dort derart wild zu. Die Wahrheit ist vermutlich unspektakulärer. Aber Tatsache ist: Der Grosse Rat will den Nacktwanderern ans Portemonnaie (siehe hier) und folgt dem Aufschrei der katholischen Kirche, die sich gegen die Aufhebung des Tanzverbots in der Karwoche wandte (siehe hier). Die Landsgemeinde hat in beiden Fragen das abschliessende Wort.

Was an der Debatte, die auswärts wohl eher für Erheiterung sorgt, erstaunt: Ausgerechnet in Innerrhoden, wo die Selbstverantwortung grösser geschrieben wird als in den meisten anderen Kantonen, sollen es Verbote richten. Natürlich: Nacktwanderer-Gruppen aus Deutschland kann man nicht mit der Selbstverantwortung bannen, sie kümmern sich wohl wenig um die Seelenlage der Innerrhoder. Aber das Tanzverbot wirkt im 21. Jahrhundert doch leicht verstaubt. Dabei liesse sich die Sache doch auch anders betrachten: Wem die Andacht in der Karwoche wichtig ist, der wird sich kaum in Restaurationen aufhalten und dürfte damit auch nicht von Tanzfreudigen belästigt werden. Und weil ein schöner Teil der Bevölkerung diese Ruhe achtet, wird auch kaum ein Veranstalter ausgerechnet am Karfreitag einen Tanzanlass organisieren.

Mit anderen Worten: Selbstverständlich ist die Haltung der Kirche zu respektieren. Aber wäre im vorliegenden Fall mit einem «Leben und leben lassen» nicht auch gedient gewesen? Wenn die Meinung der katholischen Kirche mehrheitsfähig ist, dann ist auf natürlichem Weg dafür gesorgt, dass nicht oder kaum getanzt wird. Und dann ist ein Verbot überflüssig. Innerrhoden ist ein schlanker Staat; Verbote, die nicht unbedingt nötig sind, gehören abgeschafft. Man kann nicht jede Eventualität regeln und Verbote für jede Lebenslage kreieren beziehungsweise erhalten. Oder wie hart soll man denn beispielsweise – um das Ganze nicht ganz ernst gemeint zu Ende zu denken – tanzende Nacktwanderer in der Karwoche büssen?

Übrigens: Die Aufhebung des Tanzverbots, so die Befürchtung, hätte an der Landsgemeinde dazu führen können, dass das Gastgewerbegesetz abgelehnt würde. Mit anderen Worten: Nicht die Ehrfurcht vor dem Glauben, sondern politisches Kalkül sorgt dafür, dass das Verbot bestehen bleibt. Wer ehrlich mit sich selbst ist, müsste diese Motivation hinterfragen.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 09.02.2009 - 19:50:00