Unbedingte Freiheitsstrafen für zwei Ladendiebe

Risch/ZG. Zwei Männer haben Parfüme und Kosmetika gestohlen. Zivile Fahnder der Zuger Polizei nahmen die beiden fest und führten sie der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zu. Diese bestrafte die Langfinger in einem Schnellverfahren mit unbedingten Freiheitsstrafen.

Einem Mitarbeiter eines Handelsgeschäfts in Rotkreuz fielen am Montagnachmittag (3. November 2014) zwei verdächtige Typen in seinem Laden auf. Er beobachtete, wie die Männer Parfüme und Kosmetika im Wert von mehreren Hundert Franken einsteckten und ohne zu bezahlen das Geschäft verliessen. Er alarmierte sofort den Notruf 117 und folgte den Langfingern in

Richtung Bahnhof Rotkreuz. Wenig später erkannten zivile Fahnder der Zuger Polizei die Männer in einem Linienbus und nahmen sie fest.

In einem Schnellverfahren bestrafte die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug die beiden abgewiesenen Asylbewerber aus Marokko (22) und Algerien (29). Wegen Diebstahls und mehrfacher Widerhandlung gegen das Ausländergesetz wurden den beiden unbedingte Freiheitsstrafen von 100 bzw. 90 Tagen auferlegt.

Zug / 06.11.2014 - 09:18:44
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