Umstrittene Kündigung – Anzeige gegen Polizeichef
AR. Dem Ausserrhoder Polizeikommandanten Hansjörg Ritter wird in einer Anzeige Amtsgeheimnisverletzung vorgeworfen.
Ritter soll Mitte 2007 Informationen an die Gemeinde Teufen AR weitergegeben haben, die zur Entlassung einer Angestellten führten.
Die Anwältin der Angestellten bestätigte am Samstag einen Bericht des „St. Galler Tagblatts“. Sie habe beim Ausserrhoder Verwaltungsgericht eine Klage wegen missbräuchlicher Kündigung eingereicht.
Ausserdem hat ein Anwalt den Polizeikommandanten beim Verhöramt (Untersuchungsamt) in Trogen wegen Amtsgeheimnisverletzung angezeigt. Dem Polizeichef Hansjörg Ritter wird vorgeworfen, Informationen über die Teufener Gemeindemitarbeiterin zum Teil unerlaubt an die Gemeindebehörden gegeben zu haben.
Ermächtigung eingeholt
Ritter hatte im August 2007 bei der Ausserrhoder Regierung eine Ermächtigung eingeholt, um die Gemeinde über Vorfälle von Ende 2006 zu informieren. Damals war es bei der Angestellten zu polizeilichen Interventionen gekommen.
Der Polizeichef soll aber gemäss einer Aktennotiz noch weit mehr Informationen über die Gemeindemitarbeiterin weitergegeben haben. Dabei ging es um Ereignisse, die bis zu zwölf Jahre zurücklagen.
Die Gemeinde Teufen stellte die Mitarbeiterin darauf frei, damit sie ihre Probleme behandle. Die Behörden knüpften eine Weiterbeschäftigung der Frau an Bedingungen, die diese als demütigend empfand. Danach wurde ihr gekündigt.
Schadenersatz gefordert
Nun fordert sie von der Gemeinde die Auszahlung von vier Monatslöhnen sowie Schadenersatz, insgesamt rund 30’000 Franken. Die Kündigung sei missbräuchlich. Der Fall liegt jetzt beim Ausserrhoder Verwaltungsgericht.
Der Anwalt, der im Auftrag seiner Mandantin Anzeige gegen den Polizeikommandanten erstattete, kritisierte auch die Ausserrhoder Regierung. Die Entbindung des Polizeichefs vom Amtsgeheimnis sei nicht korrekt gewesen.
Diese Möglichkeit sei nur für Notfälle vorgesehen.



























