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Umsetzung der Blockzeiten erfordert verschiedene Verordnungsanpassungen

TG. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau setzt die Änderung des Volksschulgesetzes, die Blockzeiten ermöglicht, auf den 1. Januar 2010 in Kraft.

Diese Gesetzesänderung erfordert die Anpassung mehrerer Verordnungen aus dem Schulbereich, die ebenfalls auf den 1. Januar 2010 in Kraft treten.

Im November 2008 hat der Grosse Rat einer Ergänzung des Volksschulgesetzes zugestimmt, welche die Einführung von Blockzeiten in Kindergarten und Primarschule möglich macht. Danach findet für Kinder in der Primarschule der Unterricht am Vormittag in Blöcken zu dreieinhalb Stunden, für Kinder im Kindergarten zu drei Stunden statt. Aufgrund dieser Gesetzesänderung hat der Regierungsrat einige Anpassungen auf Verordnungsebene sowie der Stundentafel der Primarschule vorgenommen. Für Kinder in der 1. Klasse hat er die Anzahl Lektionen von heute 20 bis 24 auf fix 24 Lektionen angepasst. Geändert hat er im Weiteren den Lektionenfaktor in der Beitragsverordnung, da die Kosten, die den Schulgemeinden mit der Einführung der Blockzeiten entstehen, berücksichtigt werden müssen.

Die Volksschulverordnung hat der Regierungsrat angepasst, damit die Landeskirchen weiterhin auch am Vormittag ihren Religionsunterricht ansetzen können. Ferner führen die Blockzeiten im Kindergarten zu einer grösseren zeitlichen Belastung der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner. Bis zur flächendeckenden Einführung der Blockzeiten wird diese Mehrbelastung durch die Auszahlung von Zusatzlektionen abgegolten. Erst danach wird die Besoldung der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner und damit das Lohnband 1 angepasst.

30 000 Franken für betreuende und pflegende Angehörige
Das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Thurgau erhält einen Unterstützungsbeitrag von 30 000 Franken aus dem Lotteriefonds. Der Beitrag kommt dem Entlastungsdienst für pflegende und betreuende Angehörige von Betagten zugute.

Das Schweizerische Rote Kreuz bietet im Kanton Thurgau den «Entlastungsdienst für betreuende und pflegende Angehörige» von Betagten an. Ziel des Angebots ist es, durch die Entlastung von Angehörigen pflegebedürftigen Menschen ein Leben in ihrem gewohnten Umfeld zu ermöglichen. Der Entlastungsdienst trägt damit auch zur Vermeidung oder Verzögerung eines Spital- oder Heimeintritts und somit zu Kosteneinsparungen bei.

Bei der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurde die Finanzierung des Entlastungsdienstes nicht berücksichtigt. Mit der grundsätzlichen Regelung, dass gemeindenahe Aktivitäten von den Gemeinden zu finanzieren sind, fällt auch der Entlastungsdienst neu in die Verantwortung der Gemeinden. Da jedoch eine entsprechende Regelung bisher noch nicht vereinbart werden konnte, leistet der Regierungsrat eine einmalige Überbrückungsfinanzierung. Weitere Beiträge aus dem Lotteriefonds für diesen Zweck schliesst er jedoch aus.

250 000 Franken für ein neues Institut für Klinisch Biomedizinische Forschung
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau leistet einen Beitrag von 250 000 Franken aus dem Lotteriefonds an die Gründung des Instituts für Klinisch Biomedizinische Forschung Thurgau. Damit kann die Forschung auf diesem Gebiet im Kanton Thurgau gebündelt und nach Schwerpunkten ausgerichtet werden.

Die Spital Thurgau AG plant die Gründung eines neuen Forschungsinstituts im Bereich der klinisch medizinischen Forschung mit dem Ziel, künftig ihre sämtlichen Forschungsaktivitäten unter einem Dach zusammenzufassen. Eine entsprechende Stiftung bezweckt die Organisation und Förderung klinischer und biomedizinischer Forschung mit speziellem Schwerpunkt auf praxisnahen Fragestellungen der Spital Thurgau AG und des «Institute for Biopharmaceutical Research» (IBR) in Matzingen.

Im Weiteren soll der Wissenstransfer zwischen den Forscherinnen und Forschern an den Hochschulen, den thurgauischen Spitälern und im IBR gefördert werden. Das neue Institut für Klinisch Biomedizinische Forschung Thurgau soll als assoziiertes Institut der Universität Zürich geführt werden. Die bereits bestehende Stiftung für Biomedizinische Forschung soll in die Trägerschaft integriert werden.

ThurgauThurgau / 17.09.2009 - 08:58:24