Umfahrungsstrassen für Wattwil und Bütschwil
Bütschwil/Wattwil/SG. Der Bau von Umfahrungsstrassen ist eine wirksame Massnahme, um Dörfer und Städte vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
In Wattwil und in Bütschwil belastet der zunehmende Strassenverkehr die Umwelt, die Verkehrssicherheit und die Lebensqualität der Einwohner. Eine Umfahrungsstrasse kann in beiden Gemeinden das Verkehrsaufkommen in den Ortszentren um etwa die Hälfte verringern.
Hauptverkehrsachse ins Toggenburg
In Bütschwil wird das Dorfzentrum von der Kantonsstrasse Nr. 13 durchquert, die ins touristisch beliebte Toggenburg führt. Das Umfahrungsprojekt sieht vor, dass das Ortszentrum von Bütschwil auf einer Länge von rund 3,8 Kilometern am östlichen Dorfrand umfahren wird. Die Gesamtkosten von rund 200 Millionen Franken gehen zu Lasten des Kantons St.Gallen, verteilt auf eine Bauzeit von voraussichtlich sechs Jahren.
Das Dorfzentrum von Wattwil wird ebenfalls von der Kantonsstrasse Nr. 13 durchquert.
Sie verbindet die im Norden liegende Umfahrung Wattwil (1. Etappe) mit der im Süden liegenden Umfahrung Ebnat-Kappel. Auf einer Länge von rund 3,4 Kilometern wird das Ortszentrum von Wattwil südwestlich, entlang der Talflanke, umfahren. Die Gesamtkosten von rund 123 Millionen Franken gehen ebenfalls zu Lasten des Kantons St.Gallen, verteilt auf eine Bauzeit von voraussichtlich drei Jahren.
Der Kantonsratsbeschluss über den Bau der Umfahrungsstrasse Wattwil (2. Etappe) und der Umfahrung Bütschwil untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
Verkehrssicherheit verbessern
Die vom Baudepartement erarbeiteten Linienführungen sind das Ergebnis langjähriger und aufwändiger Studien und Abklärungen. Sie nehmen Rücksicht auf Landschaft, Natur, Gewässer und Umwelt. Zudem werden die Verkehrssicherheit in den Zentren und der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer verbessert. Um die Umlagerungswirkung auf die Umfahrungsstrasse sicherzustellen, sind flankierende Massnahmen auf dem bestehenden Strassennetz erforderlich. Diese sind Sache der politischen Gemeinden und sollen auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Umfahrungsstrasse hin verwirklicht werden.



























