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Überwirtung: Wirte verwarnt

Appenzellerland. Die Innerrhoder Kantonspolizei hat einige Gastwirte verwarnt. Grund: Nichteinhalten der Polizeistunde. Ausserrhoden hat keine Probleme mit Überwirtung.

Im Sommer wurden in Appenzell Innerrhoden die Kontrollen der Überwirtung durch die Polizei verstärkt. Grund dafür sind die steigenden Reklamationen von Seiten der Bürger. Im Innerrhoden ist um zwölf Uhr Polizeistunde, hinzu kommt die Kulanzzeit von zwei Stunden. Die Gäste müssen also spätestens um zwei Uhr morgens aus dem Betrieb sein. Einzige Ausnahme bilden die Tanzbetriebe, die eine offizielle Öffnungszeit bis zwei Uhr morgens sowie eine Kulanzzeit von einer Stunde haben.

«Diese Regelung wurde aber von einigen Wirten nicht eingehalten und somit sahen wir uns gezwungen, die Kontrollen zu verschärfen», sagt der stellvertretende Mediensprecher der Kantonspolizei Innerrhoden Roland Koster.

Reklamationen von Bürgern
Die Reklamationen gehen ursprünglich von den Bürgern aus, und die Gemeinde oder der Bezirk gibt den Auftrag an die Polizei weiter. Beim ersten Mal gibt es einen Verweis; dann folgt eine Busse, die durchaus um die 500 Franken betragen kann. «Jeder Bezirk oder jede Gemeinde handelt dies ein wenig anders», sagt Koster. Erfreut über die Kontrollen sind die Nachbarn sowie die Eltern von Jugendlichen. «Aber wir sind nicht als Elternersatz gedacht – das ist nicht unser Job. Jugendliche sollen von Ihren Eltern lernen, wann sie zu Hause zu sein haben», betont Koster.

Verwarnungen werden ernst genommen
Nicht immer stossen die Kontrollen auf Verständnis. Koster: «Viele Gäste, aber auch Wirte, sind über die verschärften Kontrollen verärgert. Hingegen kommt es auch vor, dass wir von Wirten gerufen werden, die ihre hartnäckigen Gäste nicht loswerden.» Beanstandungen würden aber die meisten Wirte ernst nehmen und sich – zumindest eine gewisse Zeit lang – an die Vorgaben halten.

Sechs Fälle im Ausserrhoden
Keine grossen Probleme mit dem Missachten der Polizeistunde der Gastbetriebe gibt es im Appenzell Ausserrhoden. «Im Sommer hatten wir etwa 50 Prozent mehr Reklamationen, bei denen die Nachtruhe beklagt wurde. Dies hat seine Ursache aber eher beim schönen Wetter als bei der Überwirtung», sagt Hanspeter Krüsi, Mediensprecher der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden. Effektiv gebüsst wurden sechs Betriebe; einer davon gleich zweimal.

Das Bussgeld beträgt 50 Franken. Bei einer Verzeigung muss der Wirt dann mit 200 bis 500 Franken rechnen. «Heutzutage müssen die Gäste aber nichts mehr bezahlen. Früher wurde jeder Gast mit fünf Franken zur Kasse gebeten», so Krüsi.

Lösung mit Gesprächen
Im Ausserrhoden sollte in den Gaststätten unter der Woche um zwölf Uhr Feierabend sein, am Wochenende um zwei Uhr – eine halbe Stunde Verspätung wird laut Krüsi toleriert. «Nicht immer sind wir gezwungen, auszurücken; vieles lässt sich auch in Gesprächen klären.»

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 03.01.2007 - 08:01:00