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Übergeordnete Planung im Visier

Appenzell. Im Bereich der hochspezialisierten Medizin wurden die Kantone verpflichtet eine gesamtschweizerische Planung zu beschliessen.

Das Eidgenössische Parlament hat im Dezember 2007 im Rahmen einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) im Bereich Spitalfinanzierung die Kantone verpflichtet, im Bereich der hochspezialisierten Medizin gemeinsam eine gesamtschweizerische Planung zu beschliessen.

Kommen die Kantone dieser Aufgabe nicht nach, will der Bundesrat festlegen, welche Spitäler für welche Leistungen auf den kantonalen Spitallisten aufzuführen sind. Die Änderung des KVG wird am 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat die Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) erarbeitet, die an einer ausserordentlichen Plenarversammlung am 14. März 2008 einstimmig verabschiedet wurde. Die Kantone wurden eingeladen, das Ratifikationverfahren für diese Vereinbarung einzuleiten.

Die IVHSM verzichtet auf eine starre Definition der hochspezialisierten Medizin (HSM). Stattdessen beruht sie auf einem Kriterienkatalog, der Hinweise dafür liefern soll, ob bei einer medizinischen Leistung, einem Bereich oder einer Einrichtung Koordinations- oder Konzentrationsbedarf besteht.

Der Vollzug der Vereinbarung wird von einem von den Kantonen eingesetzten politischen Beschlussorgan, das sich neben fünf Mitgliedern der GDK aus Vertretern der fünf Kantone mit Universitätsspital und aus weiteren fünf Kantonsvertretern zusammensetzt.

Das Beschlussorgan wählt seinerseits ein Fachorgan mit 15 unabhängigen Experten, das die Beschlüsse in fachlicher Hinsicht vorbereitet. Die jährlich aus dem Vollzug dieser Vereinbarung entstehenden Kosten von 400’000 Franken bis 450’000 Franken werden nach der Bevölkerungszahl auf die Kantone verteilt.

Die Standeskommission hat gestützt auf Art. 30 Abs. 5 der Kantonsverfassung und in Anwendung von Art. 23 Abs. 1 des Gesundheitsgesetzes vom 26. April 1998 (GS 800.000) den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin vom 14. März 2008 beschlossen.

Die GDK setzt gemäss Art. 15 IVHSM die Vereinbarung in Kraft, wenn ihr 17 Kantone, einschliesslich der Kantone mit Universitätsspital, beigetreten sind.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 29.04.2008 - 09:32:00