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Überarbeitung des Bauregelements

Speicher. Der Gemeinderat sieht Änderungen der Bauvorschriften vor - der dörfliche Charakter soll jedoch erhalten bleiben.

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Ortsplanungsrevision am 7. Februar 2007 eine sechsköpfige Fachkommission zur Überarbeitung des Baureglements gebildet. Dabei sollte das Baureglement der Gemeinde insbesondere an das seit dem 1. Januar 2004 in Kraft stehende neue Baugesetz und die Bauverordnung des Kantons angepasst werden. Weiter sollten aber auch Lösungsvorschläge für verschiedene in den letzten Jahren aufgetauchte Probleme und für Anliegen, welche im Rahmen der Volksdiskussion zum Ortsplanungskonzept vor einem Jahr formuliert wurden, vorgelegt werden. Unter der Leitung von Frau Kerstin Auer, Baupräsidentin, und unter kompetenter fachlicher Begleitung durch das Planungsbüros Eigenmann Rey Rietmann, hat die Fachkommission in sieben Sitzungen einen neuen Baureglementsentwurf ausgearbeitet und diesen der Ortsplanungskommission vorgelegt. Der Gemeinderat hat diesen Entwurf anschliessend zur Kenntnis genommen und mit einzelnen Änderungen zur kantonalen Vorprüfung verabschiedet.

Der Baureglementsentwurf, der nun durch die kantonalen Fachstellen auf seine Recht- und Zweckmässigkeit hin geprüft wird, beinhaltet neben den formellen Anpassungen an das kantonale Baurecht, welche den grössten Teil dieser Revision ausmachen, auch einige materielle Änderungen. So wird beispielsweise der Grenzabstand von An- und Nebenbauten um einen Meter reduziert, in der Wohnzone W1 mit der Zulassung von zwei Vollgeschossen eine flexiblere Anordnung der Geschosse ermöglicht oder die Kurzone teilweise für Wohnnutzungen geöffnet. Weiter wird die Dachformregelung, welche in Wohnzonen sowie in Wohn- und Gewerbezonen nur Schrägdächer zulässt, beibehalten und leicht verschärft. Mit dieser Regelung sollen in der Ortsbildschutzzone keine Pultdächer zugelassen werden und die Schrägdachpflicht auch auf die Kernzone ausgeweitet werden. Für Energiesparmassnahmen werden Erleichterungen vorgenommen, und für Mobilfunkantennen innerhalb der Bauzone werden einschränkende Bedingungen ausformuliert.

Die vorgesehenen Änderungen der Bauvorschriften sind so ausgerichtet, dass der dörfliche Charakter von Speicher, mit seiner eher kleinmassstäblichen und traditionellen Baustruktur, erhalten bleibt. Auf eine Erhöhung der Ausnützungsziffern kann dabei zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet werden, da der Zonenplan noch genügend innere Reserven aufweist. Erfahrungszahlen belegen, dass zusätzliches Bauvolumen innerhalb des bebauten Gebiets nicht in kurzer Frist geschaffen wird und somit eine erhöhte Ausnützungsziffer voraussichtlich nur wenig genutzt würde. Im Weiteren trägt das Festhalten an den bewährten Gestaltungsvorschriften ebenfalls dem Bedürfnis nach Erhaltung der dörflichen Strukturen Rechnung.

Das kommunale Baureglement wird nach Abschluss des Vorprüfungsverfahrens durch den Kanton einer öffentlichen Volksdiskussion unterstellt werden, in deren Verlauf jede Einwohnerin und jeder Einwohner Änderungsbegehren stellen kann. Sodann werden die Zonenvorschriften des Baureglements öffentlich aufgelegt werden. Nach Abschluss des darauf folgenden Einspracheverfahrens wird das Baureglement anschliessend einer Volksabstimmung unterstellt.

Amtsrücktritte auf Ende Mai 2008
Bis zum Redaktionsschluss des Gemeindeblattes am 16. Januar 2008 sind nach Art. 29 Abs. 4 der Gemeindeordnung bei der Gemeindekanzlei folgende Rücktritte (Frist bis 31. Januar 2008) aus den Kommissionen eingegangen:

Kommission für Soziales und Vormundschaft
– Frau Claudia Epprecht, Pflegekinderbeauftragte, Mitglied
– Frau Corinne Spiller, Mitglied

Feuerwehrkommission
– Frau Irma Ammann, Mitglied

Die Gemeinde dankt den abgebenden Kommissionsmitgliedern für ihren wertvollen Einsatz für das Gemeinwesen. Interessierte Personen, die sich von einem dieser Ämter angesprochen fühlen, melden sich bitte auf der Gemeindekanzlei Speicher. Die Ersatzwahlen in die Kommissionen finden an den Mai/Juni Sitzungen des Gemeinderates statt.

Zustimmung zum geplanten Projekt der A-Region
Die Gemeinwesen der A-Region (Rehetobel, Wald, Trogen, Teufen, Stein, Speicher sowie weitere Gemeinden) haben sich seit dem 01. Januar 2002 in der «Organisation für die gemeinsame Kehrichtentsorgung der Abfallregion St. Gallen – Rorschach – Appenzell» zusammengeschlossen. Mit einheitlichen Gebühren nach dem Verursacherprinzip (Kehrichtsack- und Containergebühren) wird seitdem der Kehricht eingesammelt und zur Kehrichtverbrennungsanlage St. Gallen, zur Verbrennung transportiert. Die Organisation kann – nach Art. 5 der Vereinbarung – im Bereich der übrigen Abfallentsorgung Aktivitäten entwickeln und auch umsetzen. Bei der Altpapierabnahme ist dies, dank grossen Mengen, die im Altstoffmarkt angeboten werden konnten, mit grossem Erfolg gelungen. Beinahe flächendeckend wird nun bei der Altpapierabnahme mit finanziellem Erfolg regional zusammengearbeitet. Die Betriebskommission der A-Region hat nun vorgeschlagen, dass auch in anderen Breichen der übrigen Abfallentsorgung ebenfalls regional zusammengearbeitet werden sollte. Die Bereiche Glas, Aluminium und Weissblech, eignen sich sehr gut für ein gemeinsames Vorgehen. Ein entsprechendes Projekt «Zusammenarbeit bei der Wertstoffoptimierung Glas – Aluminium – Weissblech» wird die Umsetzungsmöglichkeiten eingehender prüfen. Der Gemeinderat Speicher befürwortet dieses Projekt und hat dem beabsichtigten Vorgehen zugestimmt.

Zunahme der Bevölkerung von Speicher
Die Gemeinde verzeichnet gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme von 23 Einwohnerinnen und Einwohner (31.12.06: 3’963 / 31.12.07: 3’986) Dies entspricht einem Bevölkerungswachstum von 0.58 Prozent. Der Gemeinderat freut sich über diese positive Entwicklung.

Nächste Sitzungen
Die nächste Sitzung findet am Mittwoch, 06. Februar 2008 statt. Eingaben und Anträge, die an dieser Sitzungen behandelt werden möchten, sind bis spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin der Gemeindekanzlei (zuhanden des Gemeinderates) einzureichen.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 18.01.2008 - 16:57:00