Überarbeitete Ortsplanung geht in die Volksdiskussion

Grub/AR. Am 19. Oktober 2009 beginnt die Volksdiskussion der revidierten Gruber Ortsplanung.

Rund zwei Jahre ist es her, seit die Ortsplanungskommission (OPK) die Arbeiten an der Ortsplanungsrevision aufnahm. Bereits im September 2007 wurden auch die Einwohnerinnen und Einwohner einbezogen: In einer Umfrage waren sie aufgerufen, ihre Bedürfnisse und Anliegen einzubringen. Basierend auf dieser Umfrage erarbeitete die OPK ein Konzept, das wiederum die Grundlage bildete für die Überarbeitung der Planungsinstrumente. Mit der planerischen Umsetzung war das Raumplanungsbüro Eigenmann Rey Rietmann, Herisau, betraut. Nun liegen die überarbeiteten – beziehungsweise ganz neu erarbeiteten – Planungsinstrumente vor: Zonenplan, Richtplan und Erschliessungsprogramm. Diese unterstellt der Gemeinderat jetzt der Volksdiskussion; sie liegen ab dem 19. Oktober 2009 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf oder können unter www.grub.ch heruntergeladen werden.

Warum eine Revision?
Die heute rechtsgültige Ortsplanung der Gemeinde Grub besteht aus Zonenplan, Gemeinderichtplan und Baureglement und stammt aus dem Jahr 1995. Nach über zehn Jahren Anwendung haben die Planungsinstrumente den Planungshorizont erreicht und müssen den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. So haben sich einerseits die Bedürfnisse der Gemeinde und ihrer Einwohner verändert, andererseits müssen die kommunalen Instrumente auch auf neue, übergeordnete Rechtsbestimmungen abgestimmt werden.

In den letzten Jahren hat in Grub AR keine nennenswerte bauliche Entwicklung stattgefunden – dies trotz der eigentlich guten Lage in der Nähe von Arbeitsorten wie St. Gallen, Rorschach, dem Appenzeller Vorderland und dem Rheintal. Die Gemeinde verfügt zwar durchaus über Baulandreserven, ein grosser Teil davon ist aber entweder nicht erhältlich oder nicht genügend interessant. Mit der aktuellen Revision möchte Grub AR darum wieder attraktives Bauland anbieten können. Dies soll ein moderates Wachstum der Gemeinde ermöglichen. Auch Kleinsiedlungen und Weiler wie der Frauenrüti sollen sich massvoll entwickeln können. Dabei legt der Gemeinderat aber Wert darauf, dass der ländliche Charakter von Grub erhalten bleibt. Als wichtig erachtet der Gemeinderat zudem den Dorfkern, der mit verschiedenen Massnahmen aufgewertet werden soll.

Baureglement vorgezogen

Wie erwähnt werden die Planungsinstrumente der Gemeinde Grub AR mit der aktuellen Überarbeitung an das neue Baugesetz des Kantons angepasst, das Anfang 2004 in Kraft getreten ist. Ein grosser Teil der Änderungen, die das neue Baugesetz verlangt, betreffen das Baureglement. Insbesondere sind es neue, einheitliche Baubegriffe, Berechnungs- und Messweisen, die bis spätestens Anfang 2009 übernommen werden mussten. Aufgrund dieser Frist wurde die Revision des Baureglements der übrigen Ortsplanungsrevision vorgezogen. Das neue Baureglement ist bereits vom Regierungsrat genehmigt und damit in Kraft gesetzt. Aufgrund der Ausscheidung von zwei Weilerzonen bedarf es beim neuen Baureglement einer entsprechenden Artikelergänzung.

Grünzonen und Verkehrsflächen
Auch in der Zonenplanrevision mussten Vorgaben der kantonalen Gesetzgebung umgesetzt werden. Neu müssen die Grünzonen einem bestimmten Zweck zugewiesen werden (zum Beispiel als „Grünzone Freihaltung“. Künftig wird ausserdem unterschieden zwischen Grünzonen innerhalb und Grünzonen ausserhalb des Baugebiets. Damit sind bisher unklare Zuständigkeiten geregelt: Für Grünzonen im Baugebiet ist die Gemeinde, für Grünzonen im Nichtbaugebiet der Kanton zuständig.

Eine weitere Änderung ist, dass Strassen, Bahnanlagen und Plätze im Zonenplan als Verkehrsflächen ausgewiesen werden müssen. Bis anhin waren solche Flächen als «Übriges Gemeindegebiet» (ÜG) ausgeschieden worden. Neu dürfen nur noch Gebiete dem ÜG zugewiesen werden, die für eine spätere Bauentwicklung vorgesehen sind oder deren Nutzung noch unbestimmt ist.

Dorfzentrum wird Kernzone
Mit der Teilrevision des Zonenplans wird das Gebiet um den Dorfweiher (heute Zone für öffentliche Bauten und Anlagen) neu als Grünzone innerhalb des Baugebiets ausgeschieden. Grund dafür ist, dass das Gebiet in der Grundwasserschutzzone steht und darum ohnehin nur sehr beschränkt nutzbar ist.
Grosse Teile des Dorfzentrums werden in die Kernzone umgezont. Das soll das Zentrum stärken: In der Kernzone gibt es keine Ausnützungsziffer, zudem sind mässig störende Betriebe weiterhin zulässig, wenn sie zentrumsbildende Funktionen wahrnehmen. Um den Weilern Rüti und Frauenrüti eine massvolle Entwicklung zu ermöglichen, sollen diese der Weilerzone zugeschieden werden. Einzelne Gebiete – etwa der Befang – werden ausgezont, da sie längerfristig nicht erhältlich sind respektive weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden.

Land, das von Naturgefahren wie Rutschungen oder Hochwasser gefährdet ist, darf nicht eingezont werden. Die vorliegenden Gefahrenkarten zeigen entsprechende Gefährdungsgebiete auf und dienen als Grundlage für die Erstellung des Gefahrenzonenplans.

Ganzheitliche Überprüfung der Richtplanung
Im Zuge der Ortsplanungsrevision ist auch die Richtplanung der Gemeinde Grub AR überarbeitet worden. Diese zeigt in den Grundzügen auf, wie das Gemeindegebiet langfristig genutzt, erschlossen und geschützt werden soll.

Weiter wurde das kommunale Fuss- und Wanderwegnetz überprüft. Aufgrund dieser Überprüfung wurde ein Inventar der bestehenden und grundbuchrechtlich gesicherten Fuss- und Fahrwege erstellt. In der Teilrevision zum Gemeinderichtplan sind nun diejenigen Wegstücke bezeichnet, bei denen es bauliche oder rechtliche Massnahmen braucht, damit sie auch zukünftig sichergestellt sind.

Erschliessungsprogramm
Das Baugesetz verpflichtet die Gemeinden, ein Erschliessungsprogramm zu erarbeiten. Dieses zeigt auf, in welcher zeitlichen Reihenfolge die noch unüberbauten Bauzonen erschlossen werden sollen. Damit ist einerseits die etappierte Erschliessung des Baulands sichergestellt, andererseits können dadurch auch die finanziellen Folgen für die Gemeinde abgeschätzt werden.

Ihre Meinung ist gefragt
Die anstehende Volksdiskussion der überarbeiteten Planungsinstrumente gibt der Bevölkerung von Grub AR sowie auswärtigen Grundstückeigentümern die Möglichkeit, an der Ortsplanungsrevision mitzuwirken und ihre Anliegen einzubringen. Stellungnahmen und Anregungen können bis am 18. November 2009 schriftlich auf der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Am 28. Oktober 2009 um 20.00 Uhr informiert die Gemeinde an einer öffentlichen Versammlung im Restaurant Bären über die Revision.

Appenzell Ausserrhoden / 16.10.2009 - 06:00:00
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