• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Überarbeitete Ortsplanung geht in die Volksdiskussion

Walzenhausen/AR. Am 25. Mai beginnt die Volksdiskussion der revidierten Walzenhausener Ortsplanung. Im Wesentlichen werden mit der Revision die Planungsinstrumente an die geltende Gesetzgebung des Kantons angepasst.

Im Frühling 2007 wurde die Walzenhausener Bevölkerung erstmals über die anstehende Revision der Ortsplanung informiert.

Damals präsentierte die Ortsplanungskommission ein Siedlungskonzept, das auf breite Zustimmung stiess. Basierend auf diesem Konzept wurden vom Raumplanungsbüro Eigenmann Rey Rietmann, Herisau, die nun vorliegenden Planungsinstrumente über- respektive neu erarbeitet: Zonenplan, Richtplan, Baureglement und Erschliessungsprogramm.

Diese unterstellt der Gemeinderat jetzt der Volksdiskussion; sie liegen vom 25. Mai während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf oder können unter www.walzenhausen.ch heruntergeladen werden.

Warum eine Revision?
Mit der laufenden Revision möchte die Gemeinde Walzenhausen wieder attraktives Bauland anbieten können. Andererseits haben die rechtsgültigen Planungsinstrumente (das heisst Zonenplan, Gemeinderichtplan und Baureglement) nach rund zehn Jahren Anwendung den Planungshorizont erreicht. Es galt, die Ortsplanung weiterzuentwickeln und an die übergeordneten Erlasse anzupassen.

Unter anderem hat der Gemeinderat folgende Ziele formuliert, die mit der Ortsplanungsrevision anvisiert werden: Die Einwohnerzahl soll stabilisiert respektive ein moderates Wachstum erreicht werden. Auf jeden Fall soll der ländliche Charakter des Dorfes und der ganzen Gemeinde mit seinen Aussenbezirken erhalten bleiben. Als wichtig erachtet der Gemeinderat zudem den Dorfkern, der in verschiedener Hinsicht attraktiver werden soll, sowie die Sicherheit, die für alle Verkehrsteilnehmer und besonders für Schulkinder erhöht werden soll.

Komplette Überprüfung
Die vom Gemeinderat einberufene Ortsplanungskommission OPK hat von Beginn weg das gesamte Baugebiet überprüft und die einzelnen Flächen auf ihre Eignung zu Bauland überprüft. Dazu wurden auch diverse Überbauungskonzepte für die in Frage kommenden Neueinzonungen erarbeitet.

Zudem werden die Planungsinstrumente der Gemeinde Walzenhausen mit der aktuellen Überarbeitung an das neue Baugesetz des Kantons angepasst, das Anfang 2004 in Kraft getreten ist. Die Änderungen betreffen vor allem das Baureglement. So müssen alle Ausserrhoder Gemeinden innert fünf Jahren nach Inkrafttreten (also auf Anfang 2009) die im Baugesetz verankerten einheitlichen Baubegriffe, Berechnungs- und Messweisen übernehmen. Somit werden viele Bestimmungen des bisherigen Reglements überflüssig, weil Definitionen wie beispielsweise Gebäude- und Firsthöhe künftig auf kantonaler Stufe geregelt sind. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, erscheint das neue Reglement deshalb als reduzierte Version.

Zusammen mit der Baubewilligungskommission wurde das gesamte Baureglement durchgearbeitet. Zum einen wurden Änderungen aufgrund der Anwendungspraxis vorgenommen, zum anderen auch aufgrund der heutigen aktuellen ökologischeren Denkweise. So werden zum Beispiel energieoptimierte Bauten durch einen speziellen Artikel gefördert, indem sie leicht von der Regelbauweise abweichen dürfen. Aufgrund der übergeordneten Gesetzgebung wird die Ausnützungsziffer über das gesamte Gemeindegebiet (bis anhin nur in Sondernutzungsplänen geregelt) und eine Bestimmung zu der Bauweise in den noch auszuscheidenden Gefahrenzonen eingeführt.

Grünzonen und Verkehrsflächen
Auch in der Zonenplanrevision mussten Vorgaben der kantonalen Gesetzgebung umgesetzt werden. Neu müssen die Grünzonen einem bestimmten Zweck zugewiesen werden (zum Beispiel als Grünzone zur Freihaltung der Zugänglichkeit von Waldrändern). Künftig wird ausserdem unterschieden zwischen Grünzonen innerhalb und Grünzonen ausserhalb des Baugebietes. Damit sind bisher unklare Zuständigkeiten geregelt: Für Grünzonen im Baugebiet ist die Gemeinde, für Grünzonen im Nichtbaugebiet der Kanton zuständig.

Eine weitere Änderung ist, dass Strassen, Bahnanlagen und Plätze im Zonenplan als Verkehrsflächen ausgewiesen werden müssen. Bis anhin waren solche Flächen als «Übriges Gemeindegebiet» (ÜG) ausgeschieden worden. Neu dürfen nur noch Gebiete dem ÜG zugewiesen werden, die für eine spätere Bauentwicklung vorgesehen sind oder deren Nutzung noch unbestimmt ist.

Für die Gebiete, die im Rahmen der Zonenplanrevision neu eingezont wurden, hat der Gemeinderat eine Naturgefahrenanalyse durchführen lassen. Zwar arbeitet der Kanton derzeit an einer Gefahrenkarte für das Vorderland. Weil das Resultat dieser Abklärungen aber erst im Sommer 2009 vorliegt, hat der Gemeinderat Walzenhausen die Überprüfung für diese Gebiete vorgezogen. Diese zeigte, dass sich die geplanten Einzonungen nicht in gefährdeten Gebieten befinden.

Ganzheitliche Überprüfung der Richtplanung
Im Zuge der Ortsplanungsrevision ist auch die Richtplanung der Gemeinde Walzenhausen überarbeitet worden. Diese zeigt in den Grundzügen auf, wie das Gemeindegebiet langfristig genutzt, erschlossen und geschützt werden soll.

Ein Bestandteil war die Überprüfung der Naturobjekte im Gemeindegebiet. Diese wurde vom Büro für Natur und Landschaft ARNAL, Herisau, vorgenommen und hat ergeben, dass keine neuen schützenswerten Naturobjekte innerhalb der Bauzone liegen. Die innerhalb der Bauzone bestehenden Naturobjekte sind bereits genügend geschützt. Ausserhalb der Bauzone werden diverse neue schützenwerten Hecken, Einzelbäume und Teiche in den kommunalen Richtplan aufgenommen. Dem Kanton wird damit der Antrag gestellt, diese in den kantonalen Schutzzonenplan aufzunehmen.

Für den kantonalen Auftrag zur Überprüfung der Kulturobjekte wurde Arnold Flammer, Architekt aus St. Gallen betraut. Die Überprüfung ergab, dass sowohl die Ortsbildschutzzone wie auch die Kulturobjekte korrekt ausgeschieden sind.

Weiter wurde das kommunale Fuss- und Wanderwegnetz komplett überprüft und ein Inventar der bestehenden und grundbuchrechtlich gesicherten Fuss- und Fahrwege erstellt. In der Teilrevision zum Gemeinderichtplan sind nun diejenigen Wegstücke bezeichnet, bei denen bauliche oder rechtliche Massnahmen nötig sind, um diese auch zukünftig sicherstellen zu können.

Erschliessungsprogramm
Das Baugesetz verpflichtet die Gemeinden, ein Erschliessungsprogramm zu erarbeiten. Dieses zeigt auf, in welcher zeitlichen Reihenfolge die vorhandenen unüberbauten Bauzonen erschlossen werden sollen. Damit ist einerseits die etappierte Erschliessung des Baulands sichergestellt, andererseits können dadurch auch die finanziellen Folgen (Strassenerschliessung / Infrastrukturkosten) für die Gemeinde abgeschätzt werden.

Die Meinung der Bevölkerung ist gefragt
Mit der nun anstehenden Volksdiskussion der überarbeiteten Planungsinstrumente haben die Einwohnerinnen und Einwohner von Walzenhausen und auswärtige Grundstückeigentümer eine weitere Möglichkeit, an der Ortsplanungsrevision mitzuwirken und ihre Anliegen einzubringen. Stellungnahmen und Anregungen können bis am 28. Juni 2009 schriftlich auf der Gemeindekanzlei eingereicht werden.

Am 10.Juni informiert die Gemeinde zusätzlich an einer öffentlichen Versammlung über die laufende Ortsplanungsrevision. Die Informationsveranstaltung findet in der Mehrzweckhalle statt und beginnt um 19.30 Uhr.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 20.05.2009 - 11:35:50