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TVO bleibt am Ball

Bern/St.Gallen. In Zukunft dürfen private Regional-Fernsehsender offiziell eigene Kurzberichte von Sportmatches senden. Dies legte nun das Bundesverwaltungsgericht fest. Für Tele Ostschweiz ändert sich dadurch nicht viel.

Diese Woche fällte das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil gegen die SRG SSR idée suisse. Diese reichte eine Beschwerde gegen die privaten Regional-Fernsehsender ein: Ihnen würde bei Fussball- und Hockeyspielen, wo die SRG das Exklusivrecht habe, künftig keine Drehgenehmigung für Kurzberichte gewährt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der SRG nun abgewiesen. Laut dem Urteil umfasst das Recht auf Kurzberichte auch den Anspruch auf das Erstellen eigener Bilder. Beim Erlass des neuen Radio- und Fernsehgesetzes habe das Ziel im Vordergrund gestanden, die lokalen Programmveranstalter zu stärken.

Förderung der Meinungsvielfalt
Mit dem Recht auf Kurzberichterstattung über öffentliche Ereignisse sei zudem die Förderung der Meinungsvielfalt bezweckt worden. Dies bedinge eine Berichterstattung aus unterschiedlichen Perspektiven und die Herstellung eigener Spielbilder durch die verschiedenen Sender.

Im konkreten Fall von TV Ostschweiz wird sich nach diesem Urteil laut André Moesch, Leitung E-Medien, nicht viel ändern: «Wir haben schon früher Fussballberichte für unsere Zuschauer gemacht und werden sie auch weiterhin machen. Wichtig für uns ist aber, dass dieser Versuch der SRG, uns zurückzubinden, gescheitert ist. Das wäre eine gefährliche Entwicklung für die Meinungs- und Medienfreiheit gewesen.»

ThurgauThurgau / 11.09.2008 - 09:26:00