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Trogen sagt Ja zur Revision

Trogen. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Teilrevision des Steuergesetzes wird vom Gemeinderat Trogen in den Grundzügen unterstützt.

Nach dem negativen Bundesgerichtsentscheid zur kantonalen Abstimmung vom 21. Mai 2006 über das Nationalbankgold-Gesetz (NGG) hat der Regierungsrat das Departement Finanzen beauftragt, eine separate Steuervorlage auszuarbeiten. Die jetzt vorliegende Revision sieht keine degressive Steuerformen mehr vor. Am Ziel, dass der Kanton Appenzell Ausserrhoden ein attraktives Steuerdomizil für Unternehmen werden soll, hat sich jedoch nichts geändert. Auch die steuerliche Entlastung der Familien und der Grundeigentümer ist wieder enthalten. Diese Vorschläge werden vom Gemeinderat von Trogen unterstützt.

Im Gegensatz zum Regierungsrat möchte der Gemeinderat das sogenannte Halbsatzverfahren für die Versteuerung von Dividenden aus der eigenen Firma aber bereits auf 1. Januar 2008 einführen, wie dies auch schon in den Nachbarkantonen der Fall ist.

Die Steuergesetzrevision führt zu Mindereinnnahmen bei den Steuern für den Kanton und die Gemeinden, hängt aber auch mit dem Nationalbankgoldgesetz (NGG) und dem Finanzausgleich Bund Kantone / Kanton Gemeinden (NFA/KFA) zusammen. Der Regierungsrat präsentiert nun mit geplanten Härteausgleich eine Lösung, bei der alle drei Vorlagen berücksichtigt werden und die finanziellen Ausfälle in allen Gemeinden gleichermassen ausgleichen soll. Trotzdem zeichnet sich schon jetzt ab, dass die Budgetierung 2008 durch sehr viele Unsicherheiten erschwert wird.


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Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 27.02.2007 - 15:55:00