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Tragfähigkeit war ungenügend

Bühler. Der Grund für den Brückeneinsturz im Dezember ist bekannt: Die Knickausstreifung des Obergurtes der Hauptträger war ungenügend. Die Strafuntersuchung gegen 2 Personen ist im Gange.

Am Dienstag, 5. Dezember 2006 stürzte in Bühler eine sich im Bau befindliche Brücke ein. Verletzt wurde niemand. Des Verhöramt Appenzell Ausserrhoden hat eine Strafuntersuchung eingeleitet.

Tragfähigkeit ungenügend berechnet
Der zuständige Verhörrichter hat zwischenzeitlich das fachliche Gutachten, das im Auftrag des Departements Sicherheit und Justiz erstellt worden ist, ausgewertet und eine Strafuntersuchung eingeleitet. Als Grund für den Einsturz wird von Experten die ungenügende Knickausstreifung des Obergurtes der Hauptträger angegeben. Es besteht der Verdacht, dass die Tragfähigkeit des Trägers ungenügend berechnet worden ist. Es stellt sich die Frage der strafbaren Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde im Sinne von Art. 229 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB).

Strafuntersuchung gegen zwei Personen läuft
Das Verhöramt hat zur Prüfung dieses Tatbestandes formell eine Strafuntersuchung gegen zwei Personen aus der involvierten Bauwirtschaft eröffnet, die sich mit der Planung und Statik des Lehrgerüstes befasst, bzw. dieses im Abnahmeprotokoll ausdrücklich genehmigt haben. Die Strafuntersuchung ist noch im Gange.

Die Schadensumme wird nach den derzeit vorliegenden Schätzungen auf 290’000 Franken beziffert.


Weitere Artikel zum Thema:
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Massiv höhere Kosten, 7.01.2007

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 06.02.2007 - 08:19:00