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Tötungsdelikt Streetparade geklärt

Zürich. Die Jugendanwaltschaft hat Anklage gegen einen heute 17-jährigen Thailänder erhoben. Ihm werden noch 30 weitere Straftaten zur Last gelegt.

Die Jugendanwaltschaft Unterland hat die Untersuchung des Tötungsdeliktes anlässlich der Streetparade vom 11. August 2007 abgeschlossen und beim Jugendgericht Bülach Anklage gegen einen heute 17-jährigen Thailänder erhoben.

Im Zuge der Ermittlungen durch die Jugendanwaltschaft Unterland und die Kantonspolizei Zürich konnten neben dem Tötungsdelikt, eine versuchte Tötung, 20 Raubüberfälle, ein Sexualdelikt, zwei Körperverletzungen, eine Brandstiftung an einem Gartenhäuschen, zehn Einbrüche und weitere Delikte geklärt werden. Die Straftaten verübten die Jugendlichen im Wesentlichen in Gruppierungen mit wechselnder Zusammensetzung zwischen Frühjahr 2006 und Sommer 2007 in der Stadt Zürich und im Zürcher Unterland. Sie bedrohten ihre Opfer teilweise mit Messern und erlangten so Handys, elektronische Musikgeräte und Geld. Ermittelt wurden auch Schlägereien bei denen Stich- oder Schlagwaffen eingesetzt wurden.

Bei den Jugendlichen handelt es sich um 23 Burschen und ein Mädchen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren. Sie sind Bürger von Brasilien, Rumänien, Chile, Thailand, Türkei, Irak, der Dominikanischen Republik, Italien, der ehemaligen Staatenunion Serbien und Montenegro sowie der Schweiz. Alle sind im Zürcher Unterland wohnhaft. Als Grund für ihr Handeln gaben die Jugendlichen Langeweile, Demonstrieren und Erleben von Macht sowie Erlangen von Vermögen an.

Während des Untersuchungsverfahrens wurden 17 Jugendliche verhaftet, wobei für 10 Jugendliche Untersuchungshaften beantragt und ausgesprochen wurden. 9 Jugendliche wurden zumindest vorübergehend in Jugendheimen untergebracht.

Im Rahmen des Abschlusses der Strafuntersuchung erhob die Jugendanwaltschaft Unterland gegen acht Jugendliche Anklage beim Jugendgericht Bülach. In sieben Fällen beantragt die Jugendanwaltschaft stationäre teilweise geschlossene jugendstrafrechtliche Massnahmen sowie in einem Fall eine ambulante Behandlung. Neben den Massnahmen wird die Bestrafung der Jugendlichen mit Freiheitsstrafen zwischen sieben Monaten und vier Jahren gefordert. Gegen 14 Jugendliche wurden durch die Jugendanwaltschaft Unterland Entscheide (sogenannte Erziehungsverfügungen) erlassen, wobei insgesamt fünf ambulante jugendstrafrechtliche Schutzmassnahmen ausgesprochen wurden. Die Jugendlichen wurden je nach Tatbeteiligung, Alter, persönlichem Hintergrund mit mehrtägigen bis mehrwöchigen persönlichen Leistungen und Freiheitsentzüge bis zu drei Monaten bestraft. Die Strafuntersuchung gegen zwei Jugendliche wurde zwischenzeitlich wieder eingestellt.

Stadt ZürichStadt Zürich / 17.06.2008 - 08:41:00